2008 bringt Neuerung im Führerschein-Gesetz

Mehr Bürgerfreundlichkeit, rote Karte für Führerscheintourismus

Mit 11. Jänner 2008 ist die 11. FSG-Novelle (Novelle zum Führerscheingesetz) in Kraft getreten.

ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka fasst die wesentlichen Neuerungen zusammen:

Änderung für Führerschein-Inhaber : Bei Namens- und Wohnsitzänderungen muss die zuständige Führerscheinbehörde ab sofort nicht mehr informiert werden. "Diese Erleichterung wurde vom ÖAMTC schon lange gefordert. Jetzt dürfen sich besonders diejenigen freuen, die umziehen oder nach einer Eheschließung oder Scheidung ihren Familiennamen ändern", informiert Zelenka. Wer bisher Namens- oder Wohnsitzänderungen nicht innerhalb von sechs Wochen der zuständigen Führerscheinbehörde gemeldet hat, konnte bestraft werden.

Neuerungen für Führerschein-Anwärter : Ab sofort entfällt die Sprengelbindung bei der Auswahl des Führerscheinarztes für die medizinische Untersuchung. Jetzt kann man dafür jeden Arzt aus der aktuellen Liste im Führerscheinregister konsultieren, auch wenn dieser nicht im eigenen Bezirk seine Ordination hat.

Aus für ein gesetzliches Schlupfloch : Gesetz wurde jetzt auch die schon bisher gelebte Praxis im Zusammenhang mit der Aberkennung im Ausland erworbener Führerscheine. In den vergangenen Jahren hatten sich Lenker, denen aufgrund schwerer Verkehrsübertretungen die österreichische Lenkberechtigung entzogen worden war, Führerscheine aus Polen, Tschechien oder der Slowakei "besorgt". Mit diesen waren sie dann wieder in der Heimat unterwegs. "Den Führerscheintourismus wird die 11. FSG-Novelle nun endlich stoppen", hofft Zelenka. Wer jetzt in Österreich mit einem ausländischen Führerschein erwischt wird, der während der österreichischen Entziehungszeit im Ausland erworben wurde, dem wird auch der ausländische aberkannt. Wenn ein österreichischer Lenker mit ausländischem Führerschein ein körperliches Gebrechen hat, muss ein neuerliches Gutachten in Österreich bestätigen, dass er fahrtüchtig ist.

Eine Neuregelung der praktischen Führerscheinprüfung tritt mit 10. September 2008 für Gruppe D und 2009 für Gruppe C in Kraft. Die Fahrprüfung bei den Klassen C und D kann auf 90 Minuten verdoppelt werden, wenn der Prüfungswerber den Führerschein zur Grundqualifikation als Berufskraftfahrer erwerben will.

Quelle: ÖAMTC