Führerschein befristet - Entwarnung für ältere Autofahrer

Minister Strasser erteilt Weisung an die Bundespolizeidirektionen

März 2004 - Ein Aufreger, der die österreichischen Autofahrer in den letzten Wochen besonders geärgert bzw. verunsichert hat, dürfte jetzt zumindest vorläufig entschärft worden sein: Gemäß einer Weisung von Innenminister Ernst Strasser dürfen Amtsärzte der Bundespolizeidirektionen keine Daten einer für die Finanzbehörden durchgeführten Untersuchung mehr an die Führerscheinbehörde weitergeben. Einzige Ausnahme: wenn es "um lebenswichtige Interessen geht". Mit Verkehrsminister Hubert Gorbach soll in Kürze über eine österreichweit einheitliche Lösung verhandelt werden.

Anlaß für massive Proteste von ÖAMTC, ARBÖ und vielen Autofahrern war die gängige Praxis, dass Fahrzeuglenker, die Medikamenten- oder Behandlungskosten steuerlich absetzen wollen, zwecks Überprüfung der Notwendigkeit eine Untersuchung beim Amtsarzt in Kauf nehmen müssen. War dieser zufällig Polizeiarzt landeten die Untersuchungsergebnisse nicht selten kurze Zeit später bei der Führerscheinbehörde. Die Autofahrer erhielten dann von dieser eine neuerliche Vorladung zur Untersuchung, der in vielen Fällen eine Befristung des Führerscheines folgte. Zusätzlich zu den krankheitsbedingt oft nicht gerechtfertigten Befristungen mussten die betroffenen Lenker auch selbst für die (nicht unerheblichen) Kosten für Gutachten im Rahmen der Untersuchung und etwaigen Verlängerung des Führerscheins aufkommen.

Die Autofahrerclubs zeigen sich von der ministeriellen Weisung positiv überrascht und fordern für die Zukunft klare Richtlinien, in welchen Fällen die gesundheitlichen Informationen an die Führerscheinbehörde weitergegeben werden dürfen und wann nicht. Darüber hinaus wird gefordert, dass dem Lenker für die Verlängerung des Führerscheins keine Kosten mehr entstehen sollen.

Bildquelle: zurich-connect.at

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