Die seit 1. Dezember geltende korallenrote Mautvignette gibt es in zwei verschiedenen Layouts . Das hat manche Autofahrer verunsichert, wie viele Anrufe beim ARBÖ zeigen. "Keine Sorge, beide Varianten sind gültig ", versichert Gerald Hufnagel vom ARBÖ Rechtsreferat.
Bei der Variante 1
ist die Jahresbezeichnung "B 08" mit zwei weißen und einem roten Streifen
unterlegt. Bei Variante 2
hingegen, ist diese Jahresbezeichnung mit drei weißen "Fahrspuren"
unterlegt. Notwendig wurde dies laut ASFINAG durch die neu eingeführte automatische Vignettenkontrolle
. Durch die zusätzliche Fahrbahn kann der Aufdruck "08" noch besser von der automatischen Kamera erkannt und gelesen werden.
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Quelle: ARBÖ