17.06.2011

Mietwagen Probleme im Urlaub : Praxis-Beispiele aus der ÖAMTC-Rechtsberatung

Serie von Mag. Andreas Achrainer, Hauptabteilungsleiter ÖAMTC-Rechtsdienste

ÖAMTC Rechtsberatung; Bildquelle: ÖAMTC Frechheit kennt keine Grenzen. Besonders nicht beim Thema Mietwagen. Ein ÖAMTC-Mitglied mietete ein Auto und erhielt am Flughafen in Catania den Autoschlüssel. Am Parkplatz der Mietwagen-Firma wartete dann ein freundlicher Herr, der ihm den Schlüssel abnahm, um den Mietwagen zu holen. Als der vermeintliche Mitarbeiter mit dem Wagen um die Ecke bog, blieb er vor Herrn W. nicht stehen, sondern brauste davon.

Achtung bei Übernahme und Rückgabe des Mietautos

Das ist kein Einzelfall. Immer wieder gehen Urlauber Betrügern auf den Leim. Die ÖAMTC-Juristen und Touristiker raten zu einer gesunden Portion Skepsis sowohl bei der Übernahme als auch bei Rückgabe des Mietwagens. Hat man den Schlüssel für den Wagen erhalten, gibt man ihn am besten nicht mehr aus der Hand.

Bildquelle: zurich-connect.at

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Abgesehen davon gibt es aber noch andere Punkte, auf die Mietwagenfahrer aufpassen sollten um Kostenfallen zu vermeiden:

Rundgang ums Auto

Grundsätzlich sollte jeder Mieter vor Fahrtantritt durch einen Rundgang ums Auto den technischen Zustand des Fahrzeugs selbst überprüfen. Vor allem auf abgefahrene Reifen, mangelhafte Bremsen, Licht, Blech- oder Lackschäden ist zu achten. Selbst geringfügige Kratzer und kleinere Mängel sollte man sich vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen.

Tankregelung

In der Regel bekommt man den Mietwagen vollgetankt zur Verfügung gestellt, dennoch sollte man unbedingt die Tankregelung im Vorfeld abklären. Ist im Vertrag eine Übergabe und Rückgabe mit vollem Tank vereinbart, unbedingt sofort reklamieren, wenn die Tankanzeige nicht stimmt. Bietet der Vermieter als "Sonderservice" an, das Fahrzeug selbst wieder aufzutanken, muss man in der Regel mit höheren Kosten rechnen, als wenn man selbst zur Tankstelle fährt. Außerdem kann man die verrechnete Menge nicht kontrollieren.

Schriftlicher, verständlicher Vertrag

Bildquelle: Hotel AVIVA

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Den Mietvertrag sollte man sich unbedingt in einer verständlichen Sprache schriftlich geben lassen, durchlesen und bei Unklarheiten nachfragen. Alle Zusagen im Vertrag schriftlich festhalten.

Dokumente

Auto mieten ist ohne Kreditkarte unmöglich. Im Vorfeld erkundigen, welche Dokumente (Führerschein, Personalausweis) außerdem benötigt werden.

Altersbeschränkungen?

Altersbeschränkungen beachten. Manche Autovermieter fordern ein Mindestalter zwischen 21 und 25 Jahren, andere legen ein Höchstalter fest. In Spanien liegt das durchschnittlich bei 79 Jahren. Wer die Altersgrenzen nicht erfüllt, zahlt extra oder bekommt gar kein Auto. Vorausgesetzt wird auch, dass man mindestens ein Jahr im Besitz eines Führerscheins sein muss.

Wer darf lenken?

Wichtig ist auch vorab zu klären, wer mit dem Auto fahren darf: Scheint nur ein Fahrzeuglenker im Mietvertrag auf, besteht auch nur für diese eine Person Versicherungsschutz. Zusatzgebühren für weitere Lenker wären eigentlich in Europa unnötig und stellen ein 'Körberlgeld' für Mietwagenfirmen dar.

Mitführpflichten?

Zu beachten sind auch etwaige gesetzliche Mitführpflichten - die auch für Mietautos gelten. Die Warnweste und zwei Pannendreiecke sind in Spanien zwar Pflicht, stehen aber nicht automatisch bei allen Mietwagen-Vermietern zur Verfügung. Über die jeweiligen Mitführbestimmungen im Land - z.B. für Autoapotheken - kann man sich jedenfalls in der ÖAMTC-Länderdatenbank informieren.

Bei Panne, Unfall, Diebstahl

Unbedingt nachfragen, was im Falle einer Panne, bei Unfall oder Diebstahl zu tun ist. Sicherheitshalber immer die Polizei verständigen und einen Unfallbericht anfertigen. Apropos Unfallbericht: Von zuhause aus einen Europäischen Unfallbericht beim ÖAMTC besorgen, ist ratsam. Die länderspezifischen ÖAMTC-Reiseinformationen beinhalten auch eine Übersetzungshilfe der Europäischen Unfallberichte in die jeweilige Landessprache.

Versteckte Kosten und Fallen im "Kleingedruckten"

Abschließende Tipps des ÖAMTC

Die Billigtarife kleiner, unbekannter Mietwagenfirmen im Urlaubsland sind zumeist mit einschränkenden Konditionen verbunden - seien es die Freikilometer oder minimierte Versicherungsleistungen. Außerdem stellt sich die Frage nach der Fahrzeugsicherheit. Es kann auch passieren, dass der Vertrag nur in der Landessprache gehalten ist. Hat man als Kunde das Gefühl, über den Tisch gezogen zu werden oder wirkt der Anbieter nicht seriös, sollte man am besten gleich die Finger davon lassen.

So hilft der ÖAMTC

Die ÖAMTC-Touristik hat in Kooperation mit den Clubjuristen zwei übersichtliche Mietwagen-Checklisten erstellt. Eine für die Buchung, die andere für die Fahrzeugübernahme:

Checkliste Mietwagen-Buchung (pdf)
Checkliste Mietwagen-Übernahme (pdf)

Sollte es vor Ort Probleme geben, sind die ÖAMTC-Juristen im Notfall unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufes +43 (0)1 25 120 00 auch aus dem Ausland rund um die Uhr erreichbar. Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert im Streitfall die Rechtsdurchsetzung.

Quelle: ÖAMTC

Alle Kontaktdaten der ÖAMTC Juristen sowie zahlreiche nützliche Informationen finden Sie unter www.oeamtc.at/recht/ und www.oeamtc.at/reisen/. Die Rechtsberatung ist für alle ÖAMTC Mitglieder kostenlos!

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