Solange alles gut geht, sind private Abschleppfahrten kein Problem. Passiert allerdings ein Unfall, kann es durchaus zu heftigen Streitigkeiten kommen. Der Gesetzgeber hat daher klare Regeln festgelegt, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen abgeschleppt werden darf. "Es ist beispielsweise keine Voraussetzung, dass das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen ist", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. "Allerdings muss das Kfz in einem technischen Zustand sein, der die beabsichtigte Abschleppmethode erlaubt."
Abschleppen auf allen Rädern ist generell nur erlaubt, wenn die Lenkvorrichtung funktioniert, mindestens eine Bremsanlage ausreichend wirksam ist und die Verbindung mit dem Zugfahrzeug nicht länger als acht Meter und in der Mitte für andere Fahrzeuge gekennzeichnet ist. Die Geschwindigkeit darf generell nicht höher als 40 km/h sein. "Außerdem muss das abgeschleppte Fahrzeug von einer Person, die mindestens Führerscheinklasse B besitzt, gelenkt werden", hält der ÖAMTC-Jurist fest. "In der Vergangenheit hat es bereits Fälle gegeben, bei denen der Besitzer des abgeschleppten Autos am Beifahrersitz Platz genommen hat und somit das Fahrzeug führerlos in das des Helfers gekracht ist."Benützt man zum Abschleppen statt des üblichen Nylonseils eine Stange, muss zwar keine der Bremsanlagen funktionieren, allerdings darf das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht wesentlich höher sein als jenes des abgeschleppten Fahrzeuges. Weiters muss das abzuschleppende Fahrzeug mit einer entsprechenden Notbeleuchtung ausgerüstet sein oder durch eine Beleuchtung vom Zugfahrzeug aus anderen Straßenteilnehmern erkennbar gemacht werden.
Die Idee, zwei Fahrzeuge gemeinsam abzuschleppen, sollte man vergessen. Das Abschleppen von mehreren Fahrzeugen ist nämlich verboten.
Kommt es zu einer Panne auf einer Autobahn, darf diese zum Abschleppen nur bis zur nächsten Ausfahrt benützt werden. "Das gilt auch, wenn der Weg zum Zielort über die Landstraße wesentlich weiter ist", erläutert der ÖAMTC-Jurist.
Sind die Lenkung oder wesentliche andere Teile des Fahrwerkes defekt, muss das Fahrzeug entweder ganz oder teilweise angehoben geschleppt werden. Derartige Aktionen sollte man aber jedenfalls Profis wie etwa dem ÖAMTC überlassen.
Da das abzuschleppende Fahrzeug nicht unbedingt angemeldet sein muss, ist auch eine Versicherung nicht zwingend. "Allerdings sollte man hier daran denken, dass es finanzielle Folgen haben kann, wenn das nicht versicherte Auto auf das des Zugfahrzeugs auffährt", so Hoffer. "Das könnte mitunter teuer werden."Wenn das Fahrzeug streikt und nicht mehr anspringt, muss es in vielen Fällen abgeschleppt werden. Besondere Vorsicht ist bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe oder Allradantrieb geboten. Teilweise dürfen solche Autos nicht abgeschleppt werden, und wenn, sind Höchstgeschwindigkeit und Schleppstrecke begrenzt. "Sonst kann es schon über kurze Distanzen zu Schäden im Antriebsstrang kommen", erklärt ÖAMTC-Techniker Thomas Stix. In der Betriebsanleitung des Fahrzeuges findet man unter dem Kapitel Abschleppen wichtige typspezifische Hinweise. Im Zweifelsfall sollte man professionelle Abschlepphilfe in Anspruch nehmen. "Aber auch bei jedem anderen Fahrzeug sollte man vor jeder Aktion unbedingt einen Blick in die Betriebsanleitung des Fahrzeugs werfen", sagt Stix.Behutsam anfahren, das Seil nach Möglichkeit immer gespannt halten und auf die Geschwindigkeit achten (sie darf max. 40 km/h betragen). "Die Warnblinkanlage darf dabei eingeschaltet werden, Richtungsänderungen müssen dann aber per Hand angezeigt werden", sagt der ÖAMTC-Techniker.
Wenn man sich unsicher ist, wie man ein Fahrzeug abschleppt bzw. ob man es abschleppen darf, hilft die ÖAMTC-Pannenhilfe österreichweit unter der Telefonnummer 120 weiter.
Quelle: ÖAMTC
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