21.04.2010

Dem Abschleppwagen gerade noch entwischt - Wer zahlt die Kosten?

Die ÖAMTC-Rechtsabteilung informiert

Wer hätte gedacht, dass ein Toilettenbesuch auf einer Tankstelle zu einer Klage führt? Wie schnell so etwas gehen kann, zeigt der Fall von Herrn J. Das ÖAMTC-Mitglied wollte den Innenraum seines Autos säubern. Herr J. stellte seinen Pkw bei der dazu auserkorenen Tankstelle ab, suchte kurz die Toilette auf und ging in den Tankstellen-Shop, um Kleingeld für den Münzstaubsauger zu besorgen. Ehefrau und Kind blieben im Auto sitzen. Keine zehn Minuten später kehrte er zum Auto zurück und bemerkte einen fremden Mann, der um das Auto herumschlich. Er fotografierte das Auto von allen Seiten und diskutierte mit der Gattin von Herrn J. Der "Fotograf" warf J. vor, er hätte das Fahrzeug widerrechtlich viel zu lange geparkt und somit den Kundenparkplatz missbräuchlich verwendet. Ein Abschleppwagen sei bereits bestellt. Erklärungen des ÖAMTC-Mitglieds zeigten keine Wirkung, deshalb setzte es sich ins Auto und fuhr davon.

"Zwei Wochen später fand das Clubmitglied eine Rechnung des Abschleppunternehmens über knapp 200 Euro im Briefkasten. Verrechnet wurde eine Leerfahrt, angebliche Beweisfotos waren beigelegt", erzählt ÖAMTC-Juristin Gabriele Pfeiffer den weiteren Verlauf der Geschichte. Herr J. fühlte sich im Recht - schließlich war er ja Tankstellenkunde - und zahlte nicht. Es folgten Mahnungen durch ein Inkassobüro und schließlich eine Klage. Verunsichert wandte sich J. an die ÖAMTC-Rechtsabteilung. Clubjuristin Pfeiffer erhob Einspruch, die Klage wurde umgehend zurückgezogen.

"Auf öffentlichen Straßen dürfen Abschleppunternehmen die Leerfahrten nicht verrechnen", entkräftet die ÖAMTC-Juristin die häufig verwendete Argumentation der Abschleppfirmen. Anders gestaltet sich die Lage bei einem Privatgrund: Hat ein Lenker sein Auto widerrechtlich geparkt, wurde ein Abschleppwagen bestellt und gelingt dem Lenker noch rechtzeitig die "Flucht", können die Kosten für die Anfahrt verrechnet werden. "Im Fall von Herrn J. lag jedoch eindeutig eine rechtmäßige Parkplatzbenützung vor", so ÖAMTC-Expertin Pfeiffer.

Bildquelle: zurich-connect.at

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Immer häufiger werden Kundenparkplätze überwacht, gegen Störer wird mittels Besitzstörungsklagen oder Abschleppungen vorgegangen. Deshalb ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten, rät der Autofahrerclub. Bei Fragen stehen die Experten der ÖAMTC-Rechtsabteilung unter (01) 71199 1530 oder E-Mail: office@oeamtc.at gerne zur Verfügung.

Quelle: ÖAMTC

Bildquelle: Hotel Katschberghof

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