Nachdem im Jahr 2008 die Kraftfahrer mit Neuerungen geradezu überschwemmt wurden, wird das Jahr 2009 aus derzeitiger Sicht wenig Neues bringen. "Es stehen hauptsächlich EU-weite neue gesetzliche Regelungen ins Haus, die somit auch für Österreich Gültigkeit haben", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Hier die Zusammenfassung des ÖAMTC mit den wichtigsten Daten:
1. Jänner 2009
: Das " europäische Bagatellverfahren
" tritt in Kraft
. Damit können - alternativ zum nationalen Gerichtsverfahren - grenzüberschreitende Streitigkeiten bis 2.000 Euro einfach, schnell und kostengünstig beigelegt werden. Anwendbar ist das EU-Bagatellverfahren z.B. nach Verkehrsunfällen im Ausland mit geringerem Sachschaden, bei Streitereien nach Reparaturen im Ausland, im Zuge von Reisebuchungen oder nach einem Einkauf im Internet. "Künftig kann ein Kläger wählen, ob er wie bisher sein nationales Verfahrensrecht oder das neue Bagatellverfahren nutzen will", sagt die ÖAMTC-Juristin.
29. April 2009
: Aus
heißt es für unzureichende Sicherheitsstandards
bei Fahrzeugen. Der österreichische Gesetzgeber muss mit Ende April ein Schlupfloch schließen. Es soll verhindert werden, dass Fahrzeuge z.B. aus China oder Indien, die nicht den Sicherheitsstandards der EU entsprechen, über den Umweg einer Einzelgenehmigung in einem Mitgliedstaat die ganze EU überschwemmen. "Nur so kann sichergestellt werden, dass die bisher in den meisten EU-Mitgliedsländern erreichten hohen Sicherheitsstandards nicht verwässert werden", meint die ÖAMTC-Juristin.
1. September 2009
: Technische Reparatur- und Wartungsinformationen
für neue Auto-Modelle müssen ab diesem Tag EU-weit standardisiert
und online zur Verfügung gestellt werden. Weiters treten die niedrigeren Euro 5-Grenzwerte
für alle Neufahrzeuge in Kraft. "Der Konsument merkt davon nichts. Der Hersteller muss die Fahrzeuge so produzieren, dass sie dieser Abgasnorm entsprechen", sagt Pronebner. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die mit Stichtag 1. September 2009 neu auf den Markt kommen.
11. Dezember 2009
ist der Stichtag, bis zu dem die Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung
in Ländern mit niedrigem Standard weiter anzupassen sind. Ziel sind die in Österreich bereits geltenden mindestens sechs Millionen Versicherungsdeckung nach Unfällen mit Personen- oder Sachschaden. Bis zum 11. Dezember 2009 müssen in allen EU-Ländern die Mindestsummen drei Millionen
betragen (anheben müssen etwa: Italien, Tschechien, Slowakei, Baltikum, Rumänien und Bulgarien). Erst im Juni 2012
gelten dann für die ganze EU sechs Millionen als Mindeststandard
. Eine Summe, die dem ÖAMTC noch zu niedrig ist. "Sechs Millionen Deckungssumme können nicht das Ziel, sondern nur der Anfang der Standard-Anpassung innerhalb von Europa sein. Eine Deckungssumme dieser Größenordnung ist schnell ausgeschöpft, beispielsweise wenn es zu einer Verkehrsopfer-Entschädigung oder Zahlung nach einer Massenkarambolage
kommt", sagt die ÖAMTC-Juristin. Der ÖAMTC tritt in Österreich für die Anhebung der Mindestdeckungssumme von derzeit sechs auf mindestens zehn Millionen Euro
ein.
Quelle: ÖAMTC
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