Alkohol am Steuer : Vormerkdelikt mit teuren Folgen

Alkolenker großteils männlich und oftmals sehr jung

Alkoholdelikte werden in der Gesellschaft oftmals verharmlost . "Die Unfallzahlen sprechen eine deutliche Sprache. Alkohol am Steuer ist gefährlich und damit ein ernstzunehmendes Problem ", sagt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Im Jahr 2008 war bei sieben Prozent aller Unfälle mit tödlichem Ausgang Alkohol eine der Unfallursachen. Im Zeitraum von Jänner bis November 2008 gab es 2.352 Unfälle mit alkoholisierten Beteiligten, 3.240 Verletzten und 50 Getöteten (Quelle: BMI und Statistik Austria). Oberösterreich ist Spitzenreiter bei Alkoholunfällen, gefolgt von Niederösterreich und Steiermark . In Niederösterreich wurden dabei 13 Menschen getötet, in Tirol neun und in der Steiermark acht. Die meisten Alkoholunfälle treten allgemein im Zeitraum Mai bis August auf (rund 40 Prozent). In den Wintermonaten November bis Februar sind es trotz Vorweihnachtszeit, Weihnachten, Silvester und Fasching "nur" 28 Prozent.

Generell gibt es wesentlich mehr Alkoholunfälle mit männlichen Beteiligten (87,4 Prozent). Die Altersgruppe der 20- bis 24-Jährigen (Beteiligung bei 19 Prozent aller Alkounfälle) sticht dabei stärker hervor als andere. Die Gruppen der 15- bis 19-jährigen, 25- bis 29-Jährigen und der 40- bis 44-Jährigen bewegen sich jeweils bei rund elf Prozent. Die meisten Unfälle geschehen zwischen 18 und 19 Uhr (lt. Unfallstatistik 2007). Wie die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, sind Alkofahrer oft alleine im Auto, auf Freilandstraßen und vor bzw. am Wochenende unterwegs. "Unfälle fallen meist deshalb derart dramatisch aus, weil die Verletzungsfolgen fast doppelt so schwerwiegend sind wie bei Unfällen ohne Alkoholeinfluss", erklärt die ÖAMTC-Expertin.

Der Alkomat ist unbestechlich - die Strafen folgen auf dem Fuß

Mit Schwerpunktkontrollen und gezieltem Anhalten von "verdächtigen" Autofahrern wird die Polizei auch heuer viele Lenker aus dem Verkehr ziehen. "Wer am Vortestgerät einen verdächtigen Wert vorweist, wird zum Alkomat gebeten. Die Promillezahl, die dort ausgeworfen wird, hat dann entsprechende Konsequenzen ", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Grundsätzlich gelten 0,5 Promille als gesetzliche Obergrenze . Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer sind es sogar nur 0,1-Promille. Wer jeweils darunter liegt, darf weiterfahren. Wer den Wert erreicht oder darüber liegt, wird wie folgt geahndet: Zunächst wird in der Regel ab einem Wert von 0,8 Promille der Führerschein vor Ort abgenommen . Ist man alleine unterwegs, muss man sich irgendwie um eine Heimfahrgelegenheit bemühen. Einige Zeit später folgt ein Verwaltungsstrafverfahren und ein Verfahren vor der "Führerscheinbehörde".

  • 0,5 - 0,79 Promille : Verwaltungsstrafe zwischen 218 Euro und 3.633 Euro. Bereits beim ersten Vergehen gibt es eine Vormerkung im Führerscheinregister. Wird man neuerlich alkoholisiert hinterm Steuer erwischt, kann die Behörde außerdem Maßnahmen wie zum Beispiel eine Nachschulung durch Psychologen anordnen. Beim dritten Verstoß innerhalb von zwei Jahren ist der Führerschein für mindestens drei Monate weg.
  • 0,8 - 1,19 Promille : Verwaltungsstrafe mindestens 581 Euro. Die Höchststrafe liegt auch hier bei 3.633 Euro. Allerdings ist bereits bei der ersten Alkofahrt der Führerschein für ein Monat weg.
  • 1,2 - 1,59 Promille : Verwaltungsstrafe zwischen 872 und 4.360 Euro. Den Führerschein ist man sofort für mindestens drei Monate los, eine Nachschulung ist unausweichlich.
  • Ab 1,6 Promille : Verwaltungsstrafe zwischen 1.162 und 5.813 Euro. Außerdem folgt ein sofortiger Führerscheinentzug von vier Monaten. "Weiters blühen dem Alkolenker eine Nachschulung, ein Termin beim Amtsarzt, der eine eventuelle Alkoholabhängigkeit feststellen könnte, und eine verkehrspsychologische Untersuchung", fasst der ÖAMTC-Jurist zusammen.

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