Regenwetter und Matsch machen in ganz Österreich den Fußgängern derzeit das Leben schwerer. Doch auch für Autofahrer kann es buchstäblich zum Bumerang werden, wenn sie durch Matsch- und Wasserpfützen fahren und dabei Fußgänger anspritzen, warnt der ARBÖ.
"Schuldtragende Lenker können für die Putzereikosten herangezogen werden", ruft die Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferates, Dr. Barbara Auracher-Jäger, aus aktuellem Anlass in Erinnerung. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) können Autolenker selbst dann bestraft werden, wenn sie nur langsam oder gar nur im Schritttempo fahren und dabei Fußgänger anspritzen. Voraussetzung für ein Belangen der Autolenker ist allerdings, dass sich die betroffenen Fußgänger das Kennzeichen des schmutzwerfenden Autos notieren.
Ein Fahrzeuglenker darf gemäß § 20 Abs 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht so schnell fahren, dass durch seine Fahrweise ein anderer Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt werden. Bemerkt daher ein Fahrzeuglenker, dass sich infolge von Schneeregen oder Tauwetter auf der Fahrbahn Wasserlachen bilden, muss er seine Fahrgeschwindigkeit so reduzieren, dass es durch Spritzer aus den Pfützen zu keiner Beschmutzung von Personen oder Sachen kommt. Das heißt, das unabhängig von der objektiven Geschwindigkeit jede Geschwindigkeit zu schnell ist, bei der es zu einer Beschmutzung kommt (VwGH 17.4.1978, 2766/77).
Der ARBÖ appelliert an die Autofahrer, im eigenen Interesse rücksichtsvoll und vorausschauend zu fahren, um Ärger durch Schmutzspritzattacken auf beiden Seiten zu vermeiden.
Quelle: ARBÖ
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