ÖAMTC warnt vor Handy-Strafe ohne klaren Beweis

Telefonier-Verbot ohne Freisprecheinrichtung soll künftig durch Anzeige ohne Anhaltung sanktioniert werden.



Verkehrsminister Alois Stöger hat angekündigt, die Anhaltepflicht durch die Polizei bei einem Verstoß gegen das Handy-Benützungsverbot und die Gurtanlegepflicht aufheben zu wollen. Für ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer macht das keinen Sinn: "Durch die aktuelle Novelle des KFG soll ohnehin ab dem Frühjahr nicht nur das Telefonieren, sondern jede Handhabung eines Mobiltelefons verboten werden. Es wäre sinnvoller, zuerst einmal die Ergebnisse der eigenen Reform abzuwarten, um dann weitere Schritte zu überlegen."

Im Übrigen gab es gute Gründe, warum der Gesetzgeber 1999 Verstöße gegen das Telefonie-Verbot ohne Freisprecheinrichtung als Delikt, das nur bei Anhaltung durch ein Polizeiorgan strafbar ist, normiert hat. Hoffer: "Diese Regelverstöße sind im Unterschied zu anderen, wie Abbiegen ohne Blinken oder Vorrangverletzungen, nach außen hin nur schwer nachvollziehbar. Wenn künftig für eine Strafverfolgung des Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung eine bloße Anzeige genügt, würde das nicht nur immense Beweisprobleme schaffen, sondern auch der privaten 'Vernaderung' Tür und Tor öffnen." Ein Abgehen von der persönlichen Anhaltung ist für den ÖAMTC daher allenfalls in Verbindung mit einem amtlichen Bildbeweis denkbar.

Wie zahlreiche Studien belegen, führen im Übrigen die Anhaltung und Belehrung durch den Beamten viel unmittelbarer zu einer tatsächlichen Verhaltensänderung als ein Zahlschein, der mitunter erst Wochen später zugestellt wird. ÖAMTC-Experte Hoffer ortet aufgrund der Zahlen des Innenministeriums einen schleichenden Rückzug der Exekutive von der Straße: "Wenn 2012 rund 150.000 Fahrer wegen Verstoßes gegen das Telefonie-Verbot ohne Freisprecheinrichtung angehalten wurden, 2014 aber nur noch 130.000, muss man sich die Frage stellen, ob die Fahrer wirklich disziplinierter geworden sind oder einfach weniger Beamte auf der Straße sind. Die zunehmende 'Elektronisierung' der Verkehrsüberwachung, verbessert die Verkehrssicherheit nicht, weil der erzieherische Charakter wegfällt." Ein Bildbeweis bei Verstößen gegen das Handy-Verbot sollte daher nicht anonym erstellt werden, sondern möglichst weiterhin persönlich durch einen Beamten. Dafür kommen etwa entsprechende Radar- und Laserpistolen, die auch Fotos schießen können, in Betracht.

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