Keine Strafverfolgung für ausländische Autoraser

Bericht des Verkehrsministeriums bestätigt: Österreicher sind bei Strafverfolgung benachteiligt

Was der ÖAMTC schon seit langem befürchtet, bestätigt sich nun schwarz auf weiß: "Ausländische Lenker rasen und drängeln weiterhin straffrei durch Österreich, sofern sie nicht an Ort und Stelle angehalten werden", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Das geht aus dem Bericht des Verkehrsministeriums über die Erfahrungen der österreichischen Behörden auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Halter- und Lenkerauskunft hervor. Darin halten die befragten Behörden fest, dass das geltende Gesetz in seiner derzeitigen Form "eine stumpfe Waffe zur Vollstreckung von Strafen im EU-Ausland" ist. Theoretisch sollte es seit März 2008 möglich sein, nicht bezahlte Verkehrsstrafen ab 70 Euro von EU-Ausländern zwangsweise in deren Heimatland einzutreiben. "Die Praxis zeigt anderes", hält die ÖAMTC-Juristin fest.

Einbahnstraße Datenaustausch

Vor einer allfälligen Zustellung des Strafzettels ins Ausland und Eintreibung des offenen Strafbetrages muss erstmal klar sein, wer der Lenker des "geblitzten Fahrzeuges" ist. Dazu müssten die ausländischen Behörden zuerst die Daten des Fahrzeughalters den österreichischen Behörden bekanntgeben. In der Folge kann dann der betroffene Lenker als Täter ausgeforscht werden.

Österreich zählt bei der Amtshilfe zur Verfolgung von einheimischen Verkehrssündern zu den europäischen Musterschülern und muss - aufgrund heimischer Gesetzlage - anfragenden ausländischen Behörden Daten sehr wohl mitteilen. "Während die Österreicher dem Ausland ans Messer geliefert werden, haben unsere Behörden im Gegenzug oft keine Handhabe, an Daten ausländischer Raser, Drängler und Rowdies heranzukommen", kritisiert die ÖAMTC-Juristin. Der Bericht des Verkehrsministeriums zeigt eindeutig, dass sich ausländische Behörden oft weigern, Halter- und Lenkerdaten ihrer Bürger bekannt zu geben .

Die italienischen Behörden erteilen so gut wie keine Auskünfte über deren Fahrzeughalter. Laut Bericht werden allein in der Steiermark rund 10.000 Strafverfahren jährlich eingestellt, die Fahrzeuge mit italienischen Kennzeichen betreffen. Ungarn lehnt die Rechtshilfe gegenüber Österreich ab, weil sie österreichische Verwaltungsentscheidungen nicht akzeptieren. Und Frankreich verweigert laut dem Bericht die Zustellung österreichischer Strafzettel "konsequent und systematisch". "Mit Ausnahme von Deutschland bleibt die EU-weite Verfolgung von Verkehrssündern ein frommer Wunsch", kritisiert Pronebner. "Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung rasch vor allem mit den Nachbarstaaten Vereinbarungen über die gegenseitige Auskunftserteilung und Amtshilfe schließt. Das gebietet nicht nur die Verkehrssicherheit auf heimischen Straßen, sondern auch die Fairness", sagt die ÖAMTC-Juristin.

Forderungen des ÖAMTC an die Regierung Quelle: ÖAMTC

  • Österreichische Behörden sollen Daten über heimische Autofahrer nur dann an ausländische Behörden weitergeben, wenn gewährleistet ist, dass auch umgekehrt derartige Auskünfte an Österreich erteilt werden. "Eine solche Gegenseitigkeit lässt sich mit einer einfachen Änderung des Kraftfahrgesetzes erreichen", sagt die ÖAMTC-Juristin.
  • Die österreichischen Ministerien sollen die Bemühungen der belgischen Ratspräsidentschaft aktiv unterstützen. Es muss rasch ein EU-Gesetz beschlossen werden, das den unbürokratischen grenzüberschreitenden Austausch von Lenker- und Halterdaten sowie die Zustellung von Schriftstücken ermöglicht.
  • Pädagogisch am effektivsten ist die Möglichkeit, ausländische Verkehrssünder an Ort und Stelle abzustrafen und den Strafbetrag sofort einzukassieren. "An neuralgischen Stellen sollte die Exekutive verstärkt mit Anhaltungen vorgehen", sagt ÖAMTC-Juristin Pronebner. So wird die komplizierte, durch Übersetzung teure und oft aussichtslose Nachsendung des Strafzettels ins Ausland überflüssig.

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