Fahrerflucht : Meldung bei Sachschaden unverzüglich

Wer seiner Meldepflicht nicht sofort nachkommt oder dies erst später nachholt, riskiert hohe Strafen

Lt. aktueller Gesetzeslage muss die Meldung bei Unfällen mit Sachschaden unverzüglich erfolgen. Wer seiner Pflicht zur unverzüglichen Meldung nicht nachkommt, dies aber verspätet nachholen will, riskiert ebenso hohe Strafen (bis 2.180 Euro) wie jemand, der überhaupt keine Meldung abgibt.

Aus der Praxis des juristischen 24-Stunden-Notfallservice des ÖAMTC berichtet ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch von vielen Anrufen verunsicherter Fahrzeuglenker, die sich über die Meldepflicht nach Sachschaden-Unfällen informieren. "Nach der Aufklärung sind eigentlich alle bereit, den Unfall zu melden. Für eine straflose Meldung ist es aber nach den derzeitigen Bestimmungen oft schon zu spät", weiß Haupfleisch. Die Straßenverkehrsordnung schreibt nämlich nach jedem Unfall mit Sachschaden unverzüglich eine polizeiliche Meldung vor. "Passiert das nicht, ist das strafbar", warnt Haupfleisch vor gefährlichem Nicht-Wissen. Die unverzügliche Meldung kann nur dann entfallen, wenn alle Unfallbeteiligten einander ihre Identität, also Namen und Adresse, mit einem Lichtbildausweis nachgewiesen haben. "Visitenkarte und Versicherungsdaten genügen jedenfalls nicht", warnt der ÖAMTC-Chefjurist. Steckt ein Fahrzeuglenker dem anderen z.B. nur eine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer, begeht er trotzdem Fahrerflucht, da dies keinen gegenseitigen Identitätsnachweis darstellt.

Einen Erfolg für die Opfer von Fahrerflüchtigen konnte der ÖAMTC bei den Beratungen über die 5. Haftpflichtversicherungsrichtlinie (KH-RL) erzielen, die im Mai 2005 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Bisher hat der Österreichische Versicherungsverband im Rahmen des Verkehrsopferschutzes bei Fahrerflucht nur für Personenschäden gehaftet. Mit Umsetzung der neuen Richtlinie in Österreich werden bei einem durch einen Fahrerflüchtigen verursachten Unfall künftig auch Sachschäden ersetzt, wenn beträchtlicher Personenschaden entstanden ist. Für die Übernahme von reinen Sachschaden-Unfällen schien den EU-Parlamentariern das Betrugsrisiko zu groß.

Bildquelle: zurich-connect.at

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Quelle: ÖAMTC

Bildquelle: Hotel AVIVA

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