09.02.2009

Integrierte Radarwarner in manchen Ländern verboten

Neben Strafgeldern droht sogar die Abnahme von Navi, Handy und Co.

Ein Navi ist heutzutage mehr als ein Pfadfinder, der einem hilft, von Punkt A nach Punkt B zu kommen. Die Geräte zeigen auch wichtige Punkte, sogenannte Points of Interest (POI), an. Genau diese Funktion könnte besonders Besitzern älterer Navigationsgeräte Probleme bereiten. Denn neben Tankstellen, Krankenhäusern, Sehenswürdigkeiten u.a. zeigen einige dieser Geräte automatisch auch Radarstandorte an. "Obwohl diese Informationen durch die Temporeduktion vor Gefahrenstellen durchaus sinnvoll im Sinne der Verkehrssicherheit sein können, ist der Einsatz dieser Geräte in manchen Ländern verboten, beispielsweise in Deutschland und in der Schweiz", klärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner auf. "Neben Strafgeldern droht mancherorts sogar die Abnahme des Geräts." Damit es nicht zu unliebsamen Strafen kommt, fasst die ÖAMTC-Juristin die geltenden Bestimmungen wie folgt zusammen. 
So kann man sein Navi-Gerät trotz Radarwarner nutzen
 
"Unwissenheit schützt vor Bestrafung nicht", stellt Pronebner klar. Vor der Fahrt ins benachbarte Ausland sollten daher alle Autofahrer sicherstellen, dass ihre Navi-Geräte keine Warn-POIs vor Straßenverkehrskontrollen (Geschwindigkeit, Rotlicht, allgemeine Polizeikontrollen etc.) enthalten und diese wenn möglich deaktivieren oder - noch besser - vom Hersteller entfernen lassen. "Anleitungen zum Löschen oder Deaktivieren finden sich auf den Homepages der Gerätehersteller und bei verschiedenen Anbietern", sagt die ÖAMTC-Juristin abschließend.

Quelle: ÖAMTC

Bildquelle: zurich-connect.at

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