KFZ Haftpflichtversicherung

Höhere Mindestversicherungs-Summe beschlossen

Im Nationalrat wurde am 7. Juli eine Anhebung der
Mindestversicherungs-Summen in der Kfz-Haftpflichtversicherung beschlossen. Ab 1. Oktober 2004 wird die Mindestdeckungs-Summe statt bisher 1,1 Millionen Euro künftig drei Millionen Euro betragen. "Durch die Erhöhung der Versicherungssummen werden die finanziellen Folgen nach schweren Unfällen gemildert: Versicherungsfälle jenseits der 1,1 Millionen Euro sind zwar selten, können aber sowohl den Geschädigten als auch den Unfallverursacher in den finanziellen Ruin treiben", sagt ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch und begrüßt die noch von Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer vorgelegte Gesetzesnovelle.

Jährlich gibt es lediglich rund ein Dutzend Fälle mit einem Schaden von mehr als 1,1 Millionen Euro. Deshalb besteht nach Ansicht des ÖAMTC kein Grund, die Kfz-Haftpflicht-Prämien wegen der Erhöhung der Deckungssummen zu erhöhen. Der kaum ins Gewicht fallende Mehraufwand kann auf mehr als fünf Millionen Versicherungsnehmer verteilt werden. Hinzu kommt, dass ohnehin drei Viertel der Versicherten bereits freiwillig Versicherungsverträge mit höheren Summen abgeschlossen haben.

Einige Versicherungen bieten - wie zum Beispiel die vom ÖAMTC vermittelte SK-Versicherung - seit Jahren eine zehn Millionen Euro Deckung ohne Prämienzuschlag an. " Im Falle einer Prämienerhöhung, die mit einer Anhebung der Deckungssumme oder mit allgemeinen Kostensteigerungen begründet wird, kann der Versicherungsnehmer die Versicherung allerdings innerhalb eines Monats ab der Verständigung kündigen", weiß Haupfleisch. Eine Kündigung der Kfz-Haftpflicht ist - unabhängig von einer Prämienerhöhung - außerdem jährlich einen Monat vor dem in der Polizze ersichtlichen Ablaufdatum möglich.

Bildquelle: zurich-connect.at

Kfz-Haftpflicht: bei den Kosten einen Gang runterschalten

Wechseln Sie zu Zurich Connect und sparen Sie mit dem Sieger des Kfz-Haftpflichtversicherungstests vom Konsument (4/2010) in Stufe 00. Einfach online berechnen & vergleichen! Für mehr Infos hier klicken!

Entschließt sich der Versicherungsnehmer, seine Kfz-Haftpflicht zu kündigen, sollte er vorher die Versicherungsangebote genau unter die Lupe nehmen. Spezialrabatte, Sonder-Bonusstufen, Zugangsbeschränkungen und Sonderauflagen im Kleingedruckten können den Vergleich äußerst schwierig machen. Der ÖAMTC hat auf seiner Webseite ein Formular zum Download bereitgestellt, das die gezielte Einholung von Angeboten nach kundenspezifischen Angaben ermöglicht. Jedenfalls ist man gut beraten, wenn vor Kündigung der Versicherung konkrete Offerte eingeholt werden. Denn oft sind die Prämien einer neu abgeschlossenen Haftpflichtversicherung deutlich höher als die des alten Vertrages.

Siehe auch: Versicherungsschutz in den neuen EU-Ländern ...

Bildquelle: Hotel AVIVA

Urlaub im Single-Hotel AVIVA zu gewinnen!

AVIVA****S make friends im oberösterreichischen Mühlviertel ist Europas erste Lebenswelt für Singles - bewusst kinderlos und maßgeschneidert für Alleinreisende. Das AVIVA Resort bietet genügend Freiraum, um die eigene Individualität voll auszuleben und gleichzeitig alle Möglichkeiten, um in Gesellschaft mit Gleichgesinnten viel Spaß zu haben. Für mehr Infos hier klicken!