14.05.2008

Österreich-Fahnen am Auto vorübergehend erlaubt

Keine Strafen für patriotistische Autofahrer

Gute Nachricht für alle Autofahrer, die schon angefangen haben, ihr Fahrzeug für die EM mit kleinen (Österreich-)Fahnen zu dekorieren: Für den Paragraph 54 des Kraftfahrgesetzes, der das Befestigen von Fahnen und Wimpeln an Fahrzeugen regelt, wird es für die Zeit vor und während der Fußballeuropameisterschaft 2008 einen Erlass geben, der festlegt, dass das Mitführen von Fanwimpeln und Flaggen nicht gestraft wird.

"Natürlich sollen patriotische Fußballfans ihr Auto mit dem österreichischen Wappen schmücken dürfen. Der Paragraph dient dazu, groben Missbrauch zu verhindern. Während der EURO sollen österreichische Fußballfans ihre Begeisterung in dieser Form aber ausleben dürfen", erklärt der zuständige Minister Werner Faymann. Ob diese Bestimmung im KfG weiterhin bleiben oder generell aufgehoben werden soll, wird derzeit im Verkehrsministerium geprüft.

Quelle: BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Bildquelle: zurich-connect.at

Kfz-Haftpflicht: bei den Kosten einen Gang runterschalten

Wechseln Sie zu Zurich Connect und sparen Sie mit dem Sieger des Kfz-Haftpflichtversicherungstests vom Konsument (4/2010) in Stufe 00. Einfach online berechnen & vergleichen! Für mehr Infos hier klicken!

Bildquelle: Hotel AVIVA

Urlaub im Single-Hotel AVIVA zu gewinnen!

AVIVA****S make friends im oberösterreichischen Mühlviertel ist Europas erste Lebenswelt für Singles - bewusst kinderlos und maßgeschneidert für Alleinreisende. Das AVIVA Resort bietet genügend Freiraum, um die eigene Individualität voll auszuleben und gleichzeitig alle Möglichkeiten, um in Gesellschaft mit Gleichgesinnten viel Spaß zu haben. Für mehr Infos hier klicken!

Artikel kommentieren