Gute Nachricht für alle Autofahrer, die schon angefangen haben, ihr Fahrzeug für die EM mit kleinen (Österreich-)Fahnen zu dekorieren: Für den Paragraph 54 des Kraftfahrgesetzes, der das Befestigen von Fahnen und Wimpeln an Fahrzeugen regelt, wird es für die Zeit vor und während der Fußballeuropameisterschaft 2008 einen Erlass geben, der festlegt, dass das Mitführen von Fanwimpeln und Flaggen nicht gestraft wird.
"Natürlich sollen patriotische Fußballfans ihr Auto mit dem österreichischen Wappen schmücken dürfen. Der Paragraph dient dazu, groben Missbrauch zu verhindern. Während der EURO sollen österreichische Fußballfans ihre Begeisterung in dieser Form aber ausleben dürfen", erklärt der zuständige Minister Werner Faymann. Ob diese Bestimmung im KfG weiterhin bleiben oder generell aufgehoben werden soll, wird derzeit im Verkehrsministerium geprüft.
Quelle: BM für Verkehr, Innovation und Technologie
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