Welche Befugnisse hat die Polizei und andere Aufsichtsorgane ?

Anhaltung, Fahrzeugkontrolle, Ermahnung - wer darf was?

Ob Polizei, Zollaufsicht oder private Sicherheitsdienste - die meisten Autofahrer sehen die offiziellen " Amtskappln " lieber aus der Ferne. Denn Begegnungen sind oft mit unliebsamen Dingen wie Fahrzeug- und Ausweiskontrollen, Abmahnungen oder Strafen verbunden. Der sogenannte "Amtskappl-Report" des ÖAMTC Clubmagazins auto touring ist der Frage nachgegangen, welche Rechte die einzelnen Aufsichtsorgane haben. Denn, " nicht jede Fahrzeugkontrolle ist auch rechtens ", weiß ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

Das musste auch ein ÖAMTC-Mitglied, das von einem Maut-Kontrolleur wegen rechtswidrigen Verhaltens im Verkehr beanstandet wurde, am eigenen Leib erfahren. Zu Unrecht: "Mitarbeiter der Mautaufsicht dürfen laut Bundesstraßenmautgesetz Lenker und Fahrzeug nur kontrollieren, wenn der Verdacht eines Mautvergehens vorliegt", erklärt der ÖAMTC-Jurist. Dann darf der Kontrolleur den Zulassungsschein und einen amtlichen Ausweis verlangen. Wenn die Ersatzmaut - 120 Euro bei fehlender, abgelaufener oder ungültiger und 240 Euro bei manipulierter Vignette - nicht vor Ort bezahlt wird, folgt eine Anzeige des Lenkers bei der Behörde. Auch wer die Stopp-Kelle der Mautaufsicht ignoriert und aufs Gas steigt, wird angezeigt.

"Die Verkehrspolizei ist mit den umfassendsten Rechten ausgestattet . Die Beamten dürfen fast alles, müssen aber immer den Zweck ihres Einschreitens bekanntgeben", erklärt der ÖAMTC-Experte. Führerscheinkontrollen zum Beispiel obliegen nur der Bundespolizei oder den sehr seltenen Stadt- bzw Gemeindepolizei-Organen. Ein amtshandelndes Mitglied der Verkehrspolizei muss übrigens seinen Namen nicht verraten, aber auf Verlangen Ausweis und Dienstnummer vorweisen .

Manchmal bekommt man es auch mit der operativen Zollaufsicht zu tun, die mit etwa 20 Fahrzeugen (entweder mit Kennzeichen-Kürzel "FV" und Blaulicht oder mit Zivilfahrzeugen) im gesamten Bundesgebiet unterwegs ist. Ihre Aufgabe: Schmuggel zu bekämpfen und Verbrauchssteuern (z.B. für Mineralöl), Verbote und Beschränkungen (z.B. Arzneimittel, Drogen, Produktfälschungen) zu kontrollieren. Dabei wird auch in Schwerpunktaktionen der fließende Verkehr kontrolliert. "Diese Kontrollen erfolgen aber meist gemeinsam mit der Polizei", erklärt der ÖAMTC-Jurist.

Egal mit welchem "Amtskappl-Inhaber" man auch konfrontiert ist, rät er zu folgendem Verhalten: "Der oberste Grundsatz bei Amtshandlungen sollte gegenseitiger Respekt und Höflichkeit sein." Wenn Zweifel bestehen, ob man auch wirklich von einem echten Beamten angehalten wurde, rät Hoffer, das Fenster nur einen Spalt zu öffnen und höflich die Vorlage eines Dienstausweises zu verlangen. Clubmitgliedern stehen übrigens die ÖAMTC-Juristen rund um die Uhr unter Tel.: (01) 25 120 00 zur Verfügung.

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