23.02.2007

Prozeßkosten bei Rechtsstreit oft teurer als Schaden

Autofahrer sollten sich mit einer Rechtsschutzversicherung absichern

Ein Gerichtsstreit um die Schuldfrage nach einem Unfall kommt Autofahrer teuer zu stehen. Das zeigt ein Blick auf die neueste ADAC-Prozesskostenübersicht. Die Ausgaben für Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert des Falles. Besonders bemerkenswert dabei: Bis zu einem Streitwert von 3.000 Euro sind die Kosten für zwei Instanzen mittlerweile sogar höher als der Streitwert selbst.


Diese Kosten fallen an in der

Streitwert1. Instanz2. Instanz3. Instanz1.+2. Instanz1. bis 3. Instanz
300300



600400600
1.000
1.200800900
1.700
3.0001.5001.700
3.200
5.0002.3002.600
4.900
10.0003.6004.100
7.700
25.0005.1005.9007.90011.00018.900
50.0007.7008.90011.80016.60028.400
100.00010.70012.50016.60023.20039.800
250.00017.60020.80027.40038.40065.800
Bildquelle: zurich-connect.at

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Weil gerade Autofahrer oft in Situationen kommen, in denen sie sich juristisch wehren müssen oder wollen, rät der ADAC grundsätzlich zum Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt im Streitfall sämtliche Gebühren für Gerichte, Anwälte, Sachverständige und Beweisaufnahmen.
 
Quelle: ADAC

Bildquelle: Hotel AVIVA

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