Prozeßkosten bei Rechtsstreit oft teurer als Schaden

Autofahrer sollten sich mit einer Rechtsschutzversicherung absichern

Ein Gerichtsstreit um die Schuldfrage nach einem Unfall kommt Autofahrer teuer zu stehen. Das zeigt ein Blick auf die neueste ADAC-Prozesskostenübersicht. Die Ausgaben für Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert des Falles. Besonders bemerkenswert dabei: Bis zu einem Streitwert von 3.000 Euro sind die Kosten für zwei Instanzen mittlerweile sogar höher als der Streitwert selbst.

Diese Kosten fallen an in der

Streitwert 1. Instanz 2. Instanz 3. Instanz 1.+2. Instanz 1. bis 3. Instanz
300 300



600 400 600
1.000
1.200 800 900
1.700
3.000 1.500 1.700
3.200
5.000 2.300 2.600
4.900
10.000 3.600 4.100
7.700
25.000 5.100 5.900 7.900 11.000 18.900
50.000 7.700 8.900 11.800 16.600 28.400
100.000 10.700 12.500 16.600 23.200 39.800
250.000 17.600 20.800 27.400 38.400 65.800

Weil gerade Autofahrer oft in Situationen kommen, in denen sie sich juristisch wehren müssen oder wollen, rät der ADAC grundsätzlich zum Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung . Sie übernimmt im Streitfall sämtliche Gebühren für Gerichte, Anwälte, Sachverständige und Beweisaufnahmen.
 
Quelle: ADAC

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