15.06.2007

Verfassungsgerichtshof stoppt Section Control

Nein zur Datenerfassung auf längeren Strecken

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat heute entschieden, dass die Section Control nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Diese Entscheidung hat folgende Auswirkungen: "Neben den rechtlichen Aspekten sind der Section Control auch praktische Grenzen gesetzt", so der ÖAMTC-Jurist. Damit eine Section Control nämlich wirksam gegen Raser eingesetzt werden kann, muss auf der gesamten Strecke ein einheitliches Tempolimit gelten. Auch Auf- und Abfahrten sowie vorübergehende Stauphasen innerhalb eines längeren Überwachungsabschnittes würden dazu führen, dass nur wenig, für Strafen verwertbares, Material über Schnellfahrer erfasst werden könnte.

Quelle: ÖAMTC

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