Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat heute entschieden, dass die Section Control nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Diese Entscheidung hat folgende Auswirkungen: "Neben den rechtlichen Aspekten sind der Section Control auch praktische Grenzen gesetzt", so der ÖAMTC-Jurist. Damit eine Section Control nämlich wirksam gegen Raser eingesetzt werden kann, muss auf der gesamten Strecke ein einheitliches Tempolimit gelten. Auch Auf- und Abfahrten sowie vorübergehende Stauphasen innerhalb eines längeren Überwachungsabschnittes würden dazu führen, dass nur wenig, für Strafen verwertbares, Material über Schnellfahrer erfasst werden könnte.
Quelle: ÖAMTC
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