Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat heute entschieden, dass die Section Control nur unter bestimmten Bedingungen zulässig
ist. Diese Entscheidung hat folgende Auswirkungen
: "Neben den rechtlichen Aspekten sind der Section Control auch praktische Grenzen gesetzt", so der ÖAMTC-Jurist. Damit eine Section Control nämlich wirksam gegen Raser eingesetzt werden kann, muss auf der gesamten Strecke ein einheitliches Tempolimit gelten
. Auch Auf- und Abfahrten sowie vorübergehende Stauphasen innerhalb eines längeren Überwachungsabschnittes würden dazu führen, dass nur wenig, für Strafen verwertbares, Material über Schnellfahrer erfasst werden könnte.
- Derzeit in Betrieb befindliche Anlagen müssen - zumindest bis zur Erlassung einer entsprechenden Verordnung des BMVIT - sofort abgeschaltet werden.
- Strafbescheide bleiben gültig, wenn sie rechtskräftig bzw. bezahlt sind. "Ob allerdings in gewissen Fällen Rückzahlungen zu leisten sind, können wir erst nach einer genauen Prüfung der Entscheidungsbegründung sagen", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
- Laufende Verwaltungsstrafverfahren sind einzustellen.
- Nur für die Überwachung der Geschwindigkeit auf Gefahrenstrecken wie Tunnels, Baustellen oder kurvenreichen Risikorouten ist die Section Control ein geeignetes und zulässiges Mittel.
- Der VfGH hat Bestrebungen, die Section Control auf längeren Strecken einzusetzen, einen eindeutigen Riegel vorgeschoben.
- Andere Methoden zur automatischen Erfassung von Fahrzeug-Kennzeichen wie etwa zur Mautkontrolle bedürfen einer klaren gesetzlichen Grundlage.
Quelle: ÖAMTC