04.10.2007
Zu schnelles Fahren, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und alkoholisiertes Fahren kommen Verkehrssünder künftig teurer. Innenminister Platter und Verkehrsminister Faymann einigten sich, nach wochenlangen Debatten, auf eine Verschärfung der Strafen.
Führerscheinentzug beim zweiten Mal
Konkret droht beim Fahren mit einem Alkoholisierungsgrad zwischen 0,5 und 0,8 Promille beim ersten Delikt weiterhin kein Führerscheinentzug, sondern eine Nachschulung und eine Geldstrafe. Beim zweiten Mal ist das Papier allerdings künftig für einen Monat weg, beim dritten entsprechenden Vergehen wird der Führerschein für drei Monate eingezogen. Nach der derzeit geltenden Regelung muss der betreffende Lenker seine Fahrberechtigung erst beim dritten Verstoß abgeben - für mindestens drei Monate.
50 Euro für Handy am Steuer
Das Telefonieren am Steuer wird entgegen früheren Überlegungen doch nicht in das Vormerksystem einbezogen. Dafür werden die Strafen von 25 auf 50 Euro verdoppelt.
Höhere Strafen für zu schnelles Fahren
Schließlich werden im Sinne der grenzüberschreitenden Strafverfolgung Raser künftig ebenfalls mit einem größeren Betrag zur Kasse gebeten. Wer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h überschreitet, muss - egal ob über Land oder in Ortsgebieten - mindestens 72 Euro zahlen. Das ist jener Betrag, ab dem Geldstrafen innerhalb der EU grenzüberschreitend eingetrieben werden können.
In Kraft treten soll das Gesetz, wenn es nach dem Wunsch Faymanns geht, bereits am 1. Jänner 2008.
orf
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