Die Schnee- und Regenfälle in den vergangenen Wochen haben ihre Spuren hinterlassen. " 10 Prozent der Fahrzeuglenker sind mit verschmutzen Kennzeichen unterwegs, zeigen jüngste Stichproben", erklärt ARBÖ-Experte Thomas Woitsch. Die Exekutive kann bei Verschmutzungen des Kennzeichens empfindliche Strafen verhängen.
"Jeder Lenker muss dafür sorgen, dass die Identität seines Autos immer zweifelsfrei erkennbar ist. Dazu zählt auch ein lesbares Kennzeichen. Es könnte zurzeit durchaus vorkommen, dass man von der Polizei oder der Gendarmerie angehalten und dazu aufgefordert wird, sein Kennzeichen zu putzen", warnt Gerald Hufnagel vom ARBÖ-Rechtsreferat. Im Extremfall sieht das Kraftfahrgesetz Strafen bis zu 5.000,- Euro vor. Nur wer dem Exekutivbeamten glaubhaft versichern kann, dass er beispielsweise eine stundenlange Autofahrt hinter sich hat und dabei nicht in der Lage war, sein Kennzeichen stets von Schmutz frei zu halten, darf nicht bestraft werden - aber Vorsicht - an sonnigen Tagen ist das kaum glaubhaft zu vermitteln.
Wer ein verschmutztes Fahrzeug hat, sollte die Reinigung des Autos nicht auf die lange Bank schieben. "Die derzeit nicht allzu tiefen Temperaturen lassen eine Fahrt durch die Waschstraße problemlos zu", ist Woitsch überzeugt. Zum einen wird dadurch das Auto gepflegt, und zum anderen, ist das saubere Kennzeichen gewährleistet.
ARBÖ
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