Strafzettel : Fristen bei Hinterlegung während Urlaub

14-tägige Einspruchsfrist beginnt am Tag der Hinterlegung

Schriftstücke von Behörden können es in sich haben, vor allem dann, wenn sie während des Urlaubs zugestellt werden. Bleibt etwa der Zustellversuch eines Strafzettels erfolglos, wird eine Verständigung hinterlegt. " Mit dem Tag der Hinterlegung bei der Post - also ab dem Zeitpunkt, wo man den Strafbescheid theoretisch abholen hätte können - beginnt auch die 14-tägige Frist für einen Einspruch oder eine Berufung ", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Kompliziert wird es, wenn man auf Urlaub ist und nichts von der Hinterlegung beim Postamt weiß. Welche "Gesetze" dann gelten, fasst der Club-Jurist zusammen:

Es kommt auf den Zeitpunkt der Rückkehr an: "Ist die Dauer der Einspruchsfrist bei der Rückkehr an die Wohnadresse schon abgelaufen, beginnt sie erst ab dem Tag wieder zu laufen, an dem man zurück nachhause gekommen ist", erklärt Hoffer. Liegt das Schriftstück bei der Rückkehr aber noch auf der Post abholbereit und die Rechtsmittelfrist ist noch nicht abgelaufen, zählt der Tag der Hinterlegung als Beginn der Frist. Womit man im zweiten Fall schlechter da steht, denn von der ursprünglich 14-tägigen Rechtsmittelfrist bleiben dann möglicherweise nur noch wenige Tage übrig, um noch Einspruch erheben zu können.

Der ÖAMTC empfiehlt unmittelbar nach der Rückkehr aus dem Urlaub den gesamten Posteingang genau durchzusehen und besonders auf gelbe Hinterlegungsscheine zu achten. "So kann man vermeiden, dass man wichtige Fristen versäumt und man hat noch Zeit, entsprechend zu reagieren", erklärt der Club-Jurist. Belege von Hotelrechnungen, Flugtickets etc. sollte man aufheben und nicht sofort vernichten. "Wenn es hart auf hart kommt, können solche Dokumente zum Nachweis der Urlaubsreise sehr hilfreich sein. Denn die bloße Behauptung, ortsabwesend gewesen zu sein, reicht nicht aus ", sagt Hoffer.

Hat man die Frist dennoch versäumt , gewährt zwar das Gesetz die Möglichkeit einen Antrag auf "Wiedereinsetzung wegen Fristversäumnis" zu stellen. "Behörden informieren aber selten über dieses rechtliche Hilfsmittel", sagt der ÖAMTC-Experte. Unter welchen Voraussetzungen ein solcher Antrag möglich ist, erfährt man bei der ÖAMTC-Rechtsberatung im jeweiligen Landesclub oder unter (01) 71199-1530 bzw. per E-Mail: office@oeamtc.at .

Bei Anonymverfügungen ist die Sachlage ein wenig anders. Wer urlaubsbedingt die vierwöchige Einzahlungsfrist ab der Ausstellung der Anonymverfügung versäumt hat, kann im Regelfall nur auf die meist höhere Strafverfügung warten. Wurde die Frist aber nur um wenige Tage versäumt, hat man mit sofortiger Einzahlung durchaus eine Chance, dem Verfahren zu entgehen. Zur Sicherheit sollte man aber gleichzeitig telefonisch oder per Fax der Behörde die Einzahlung bestätigen und den Grund für die Verzögerung mitteilen. Bürgerfreundliche Behörden gewähren nämlich sehr wohl eine kulante "Nachfrist".

Quelle: ÖAMTC

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