Immer mehr Unfälle mit Fahrerflucht

Die meisten Fahrerflüchtigen gibt es in Wien

Vergangenes Jahr passierten 2.062 Unfälle, bei denen Fahrerflucht begangen wurde. Das sind um 93 Unfälle (plus fünf Prozent ) mehr als noch 2006. Acht Menschen verloren 2007 bei Fahrerfluchtunfällen ihr Leben, 2.360 Menschen wurden verletzt, 278 davon schwer. "Auffällig ist, dass es in Wien die meisten Fahrerflüchtigen gibt. Die empfundene Anonymität in einer Großstadt, die Neigung vieler Menschen zum Wegschauen und die oft fehlende Zivilcourage von Passanten und Zeugen senken scheinbar bei manchen Menschen die Hemmschwelle, ein Unfallopfer in Stich zu lassen ", erklärt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Dora Donosa.

In Wien gab es im Vorjahr einen Anstieg von sieben Prozent bei Fahrerfluchtunfällen im Vergleich zu 2006 (2007: 395 Unfälle mit Fahrerflucht/ 2006: 369) - gefolgt von Steiermark (2007: 355/ 2006: 336), Oberösterreich (2007: 351/ 2006: 348), Niederösterreich (2007: 304/ 2006: 284), Kärnten (2007: 205/ 2006: 156), Salzburg (2007: 193/ 2006: 158), Tirol (2007: 173/ 2006: 205), Vorarlberg (2007: 68/ 2006: 92) und dem Burgenland (2007: 18/ 2006: 21).Ein Unfall ist für die meisten Betroffenen eine extreme Stresssituation . Manche geraten dabei in Panik und die Reaktion kann schließlich Flucht sein. Außerdem gibt es Fahrer, die die Konsequenzen fürchten, und sich schlichtweg vor der Verantwortung drücken. "Bei manchen Lenkern führt die Angst vor Bestrafung und Führerscheinentzug einfach zu einer Kurzschlussreaktion - mit schweren Folgen für das Opfer. Denn das kann im schlimmsten Fall das Todesurteil bedeuten", sagt die ÖAMTC-Verkehrspsychologin.

Mögliche Gründe warum Unfalllenker das Opfer im Stich lassen

In vielen Fällen ist auch Alkohol mit im Spiel. "Etwa zehn Prozent der ausgeforschten fahrerflüchtigen Lenker stehen unter Alkoholeinfluss. Wer stark alkoholisiert ist, realisiert das Geschehen oft kaum", erläutert die Clubexpertin. Allerdings werden sich einige Fahrerflüchtige erst bei einem Unfall der Tragweite ihres Fehlverhaltens bewusst und fürchten gerade wegen der Alkoholisierung die schwerwiegenderen Konsequenzen.Als "fahrerflüchtig" gilt, wer als Fahrzeuglenker einen Unfall verursacht hat und die verletzte Person im Stich lässt. Je nach Unfallfolge droht einem fahrerflüchtigen Fahrzeuglenker neben einer Verwaltungsstrafe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren . Außerdem kann in diesem Fall die Haftpflichtversicherung das an den Geschädigten ausbezahlte Geld vom fahrerflüchtigen Lenker zurückfordern.

Bei Fahrerflucht droht eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren.

Quelle: ÖAMTC

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