Was tun bei Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug ?

Europäischer Unfallbericht sollte immer im Auto sein

Gerade nach Wien, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt sind während der EURO 2008 zahlreiche Fans unterwegs. Was ist jedoch zu beachten, wenn es kracht und man in einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug verwickelt ist? "Die am Unfall beteiligten Personen müssen einander relevante Daten wie Namen oder Adresse durch geeignete Dokumente nachweisen . Bei Verständigungsschwierigkeiten, unklaren Dokumenten oder wenn Personen verletzt wurden, ist jedenfalls die Polizei zu rufen, damit diese die Unfalldaten aufnimmt ", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "In diesem Fall entfällt auch die sogenannte Blaulichtsteuer . Ruft man aber ohne zwingenden Grund die Polizei, muss man bei einem reinen Sachschaden eine Unfallaufnahmegebühr in der Höhe von 36 Euro bezahlen."

Wenn sich der Unfallgegner kooperativ zeigt und auf die Hilfe der Polizei verzichtet werden kann, ist es wichtig, dass sämtliche Daten - Name, Anschrift und vor allem auch die Versicherungsdaten - genau notiert werden. "Ansonsten kann es zu Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Haftpflichtversicherers kommen", so Pronebner. In anderen Ländern kann oft nicht automatisch über das Kennzeichen die Haftpflichtversicherung ermittelt werden. Zum Beispiel erfährt man die Versicherung für italienische Fahrzeuge über einen rechteckigen Aufkleber hinter der Windschutzscheibe . "Am besten füllt man gemeinsam den Europäischen Unfallbericht aus, den man immer im Auto dabei haben sollte", sagt die ÖAMTC-Juristin. Ratsam ist es auch, Namen und Anschrift von Unfallzeugen zu notieren und Fotos von der Unfallstelle zu machen.

Als nächstes setzt man sich mit dem Österreichischen Versicherungsverband unter der Telefonnummer (01) 711 56 - 0 in Verbindung oder recherchiert auf dessen Homepage www.vvo.at . Dort erfährt man, welche heimische Versicherung in Vertretung der ausländischen Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert. "Obwohl die Abwicklung wie bei einem Unfall im Inland erfolgt, dauert es oft länger als bei einem Unfall mit einem anderen Österreicher, bis man zu seinem Geld kommt", hält die ÖAMTC-Juristin fest.

Übrigens: Wer gegenüber seiner Kfz-Versicherung auf die Inanspruchnahme eines Leihwagens nach einem Unfall verzichtet hat, kann bei einer Kollision mit einem ausländischen Fahrzeug trotzdem einen Leihwagen nehmen. "Der Verzicht gilt nämlich nur gegenüber den österreichischen Versicherungsunternehmen und nicht gegenüber der ausländischen Versicherung", so die ÖAMTC-Juristin.

Kommt es am Unfallort zu Problemen, stehen die Juristen des Clubs österreichweit rund um die Uhr unter der Nummer (01) 71199 - 1530 mit Rat und Tat zur Verfügung. Die ÖAMTC-Rechtsabteilung unterstützt im Rahmen der Mitgliedschaft kostenlos bei der außergerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Infos dazu und den Europäischen Unfallbericht zum Download findet man auf der Website des Clubs unter www.oeamtc.at/recht oder - mit Übersetzungshilfen - in den Reiseinformationen der ÖAMTC-Touristik.

Quelle: ÖAMTC

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