In den vergangenen Monaten verzeichnete die ÖAMTC-Rechtsabteilung vermehrt Anfragen von Mitgliedern, die Strafmandate nach dem Auslandsurlaub zugeschickt bekamen. Besonders dreist geht derzeit lt. ÖAMTC die italienische Exekutive vor. Strafmandate über 71 Euro wegen Parkdelikten sind keine Seltenheit. Vor allem die Strafhöhe lässt aufhorchen. " Ab März 2007 können nämlich Geldstrafen über 70 Euro - sofern man nicht direkt vor Ort zur Kasse gebeten wurde - europaweit eingetrieben werden", warnt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler.
Als Geldbeschaffer dienen derzeit oft Inkassobüros. ÖAMTC-Mitglieder berichten vermehrt von einer solchen Vorgehensweise aus Italien und den skandinavischen Ländern. "Durch massive Drohungen mit Exekutionen und Gerichten sollen die verschreckten Fahrzeuglenker dazu gebracht werden, heuer freiwillig zu zahlen, obwohl es dafür derzeit keine Rechtsgrundlage gibt", so die Expertin. Sie rät, sich in einem solchen Fall an die ÖAMTC-Rechtsberatung zu wenden.
"Es bleibt nur zu hoffen, dass nicht andere Staaten dem italienischen Beispiel folgen und für Delikte wie Falschparken die Strafen auf über 70 Euro erhöhen", erklärt die ÖAMTC-Expertin. "Dann können nämlich auch vermeintlich 'kleine' Vergehen im Urlaub teuer werden."
Zwar ist eine EU-weite Vollstreckung erst ab März 2007 möglich - dennoch sollte sich der österreichische Urlauber heuer nicht in falscher Sicherheit wiegen, dass er von einer Strafe aus dem Ausland verschont bleibt. "Im Gesetz ist kein Rückwirkungsverbot vorgesehen. Das heißt, ab dem nächsten Jahr können auch noch alte Strafen vollstreckt werden, die noch nicht verjährt sind", erläutert die ÖAMTC-Juristin. In Italien oder Tschechien verjähren Verkehrsstrafen zum Beispiel erst nach fünf Jahren. "Die beste Lösung, um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen, ist sich an Verkehrsregeln vor Ort zu halten", empfiehlt Hirtler abschließend.
Informationen über die beliebtesten Reiseländer inklusive Tipps der ÖAMTC-Verkehrsjuristen sind im Internet auf der ÖAMTC-Webseite zu finden. Club-Mitglieder, die glauben von einer ausländischen Behörde oder einem Inkassobüro zu Unrecht wegen eines Verkehrsdeliktes belangt zu werden, können die Hilfe des ÖAMTC-Rechtsservice im Notfall rund um die Uhr unter Tel.: +43 (1) 25 120 00 in Anspruch nehmen.
Quelle: ÖAMTC
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