12.01.2006

Falschinfos über Vignettenplatz auf der Scheibe

Behauptung, dass die Vignette unterhalb des Rückspiegels nicht geklebt werden darf, ist Unsinn

"Erneut ist ein Hoax-Kettenmail im Umlauf, das Autofahrer mit völlig aus der Luft gegriffenen Informationen verunsichert", warnt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka vor ominösen E-Mails. "Die Vignette für 2006 darf nur noch links oben (außerhalb eines eventuell vorhandenen Tönungsstreifens bzw. links unten auf der Windschutzscheibe oder an einer nicht versenkbaren linken vorderen Seitenscheibe angebracht werden", lauten die ersten Zeilen des Kettenmails, das derzeit via Internet verbreitet wird. Und weiter: "Die Anbringung unterhalb des Innenspiegels ist nicht mehr legal und die dort geklebte Vignette somit ungültig."

"Die Behauptungen sind völliger Schwachsinn", schüttelt die Club-Juristin den Kopf. Sogenannte Hoax- oder Kettenmails berufen sich immer wieder auf seriöse Quellen. In diesem Fall auf einen Verkehrsjuristen, der den Unsinn angeblich bestätigt hätte. Doch es kommt noch besser: "Wenn man sich die Vignette hinten anschaut, ist das Symbol der Vignette unter dem Innenspiegel wirklich verschwunden. (...) Sogar die Mautverordnung ist dahingehend geändert worden, dass den Anbringungshinweisen auf der Rückseite der Vignette verbindlich Folge zu leisten ist", endet das ominöse Schreiben.

"Tatsächlich enthält das Piktogramm auf der Vignettenrückseite, das die Anbringungsstellen zeigt, den besagten Punkt unter dem Spiegel nicht mehr", so Zelenka. Auch Mautaufsichtsorgane sollen vereinzelt schon auf die Strafbarkeit dieser Art der Anbringung hingewiesen haben, bestätigen aufgeregte Mitglieder, die sich diesbezüglich an den ÖAMTC wendeten.

Bildquelle: zurich-connect.at

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Die Club-Expertin stellt klar:

Quelle: ÖAMTC

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Bildquelle: Hotel AVIVA

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