Auch ausländische Lenker müssen eine reflektierende Warnjacken oder Streifen tragen, wenn sie in Italien zur Absicherung ein Pannendreieck aufstellen. Sie können jedoch nicht belangt werden, wenn diese Warnjacken und Streifen nicht genau jenen Merkmalen entsprechen, die das Dekret des italienischen Verkehrsministeriums den italienischen Lenkern vorschreibt. Dies teilte die Österreichische Botschaft in Wien dem ARBÖ offiziell mit.
Auf Initiative des ARBÖ hatte die Botschaft in Wien das italienische Verkehrsministerium in Rom eingeschaltet, um Rechtsklarheit zu schaffen. Laut Auskunft aus Rom handelt es sich bei der neuen Bestimmung zum Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Autos auf Straßen außerhalb der Ortschaften (Art. 162 4-ter des Codice della Strada) um eine Verhaltensregel. Nach Art. 135, Abs. 6 Codice della Strada sind auch ausländische Lenker an Verhaltensregeln gebunden.
"Nach Ansicht des italienischen Verkehrsministeriums gilt folglich die Pflicht zum Tragen einer Warnweste oder Streifen auch für ausländische Lenker", schreibt die italienische Botschaft an den ARBÖ. Im Unterschied zu italienischen Lenkern sind ausländische Lenker nicht daran gebunden, Warnwesten oder Streifen mit genau den im Dekret vom 30. Dezember 2003 vorgeschriebenen Merkmalen zu tragen. Der ARBÖ empfiehlt trotzdem, Jacken nach der für Italiener vorgeschriebenen EU-Norm EN 471 zu verwenden. Diese Jacken erhält man in Österreich z.B. in den Dienststellen der Autofahrerclubs.
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