17.12.2007

Ablenkung durch Weihnachtsschmuck im Auto

Bis zu 5.000 Euro Strafe für blinkenden Santa Claus am Armaturenbrett

Festtagsbeleuchtung, wie beispielsweise ein blinkender Miniaturchristbaum, soll für Weihnachtsstimmung sorgen. Doch im Auto? "Im Fahrzeug hat Weihnachtskitsch nichts zu suchen", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Nur vorgeschriebene oder ausdrücklich erlaubte Leuchtelemente dürfen an und in Fahrzeugen befestigt werden. Denn im Straßenverkehr können Weihnachtsdeko-Lichter mit Warnzeichen verwechselt werden." Strafen drohen theoretisch bis zu 5.000 Euro, wenn etwa die Sicht durch bunte Lichter stark beeinträchtigt wird.

Eine blinkende Festtagsdeko kann den Lenker erheblich behindern und dadurch schnell zum Sicherheitsrisiko werden. Die Gefahr, Fußgänger oder andere Straßenbenützer nicht oder zu spät zu erkennen, ist groß. "Bei einem Unfall hat der Fahrzeuglenker mit unangenehmen straf- und zivilrechtlichen Folgen zu rechnen. Es drohen Schadenersatz-Forderungen oder bei Unfällen mit Personenschaden eine Anzeige durch die Staatsanwaltschaft", sagt die ÖAMTC-Expertin.

Kritisch ist es auch, wenn Weihnachtsgeschenke die Sicht nach hinten oder zur Seite versperren. Laut Kraftfahrgesetz muss der Fahrzeuglenker von seinem Platz hinter dem Steuer für ausreichende Sicht nach vorne, hinten und zu beiden Seiten sorgen. "Für die Ablage von Packerln oder Plüschtieren wird man nicht bestraft, wenn die Sicht nach hinten durch beide Seitenspiegel möglich und das Verkehrsgeschehen hinter dem Fahrzeug gut überblickbar ist", erklärt die ÖAMTC-Juristin. Trotzdem sollte man im Sinne der Sicherheit die Geschenke lieber woanders verstauen. "Die meisten Autofahrer sind den Blick in den Rückspiegel oder durch die freie Heckscheibe gewohnt. Ist der '3-S-Blick', also durch den Seitenspiegel, durch den Rückspiegel und über die Schulter nicht mehr möglich, erhöht man unnötig das Sicherheitsrisiko", so Pronebner.

Bildquelle: zurich-connect.at

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Abschließender Tipp der ÖAMTC-Juristin: " Weihnachtspakete verstaut man am besten im Kofferraum. Abgesehen von der Sichtbeeinträchtigung können sich die Pakete bei einer Vollbremsung zu einem gefährlichen Geschoss mit enormer Wucht entwickeln."

Quelle: ÖAMTC

Bildquelle: Hotel AVIVA

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