Fragen und Antworten zur Winterausrüstungspflicht

Nicht immer braucht man Winterreifen - Es kommt auf's Wetter an

28.10.2008

Der Winter rückt unaufhaltsam näher und der 1. November ist ebenfalls nicht mehr weit - die Winterausrüstungspflicht startet daher schon bald in die 2. Saison. Auch die Temperaturen tragen dazu bei, dass Winterreifen den optimalen "Grip" bieten. Ab Sieben Grad Celsius und darunter sollte man nur mehr mit Winterreifen unterwegs sein, sind die Experten des ARBÖ überzeugt.

"Seit Tagen gehen bei uns zahlreiche Anrufe mit Fragen zur Winterausrüstungspflicht ein. Wir haben daher die fünf häufigsten Fragen und ihre Antworten zusammengestellt", so Dr. Ralf Hasler, Leiter der
ARBÖ-Rechtsberatung:

Bildquelle: zurich-connect.at

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Darf ich vom 1. Nov. bis 15. April generell keine Sommerreifen verwenden?

Winterreifenpflicht besteht für Pkw, Kombi und Lkw bis 3,5 Tonnen nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Lässt man das Fahrzeug über den Winter generell stehen, so muss man ebenfalls keine Winterreifen aufziehen.

Darf ich meinen Pkw mit Ganzjahresreifen vom 1. Nov. bis 15. April fahren?

Bei winterlichen Fahrbahnverhältnisse dürfen nur Schnee- und Matschreifen
(M+S) oder Schnee-, Matsch- und Eisreifen (M+MS) montiert sein, wobei die Mindestprofiltiefe bei Radialreifen 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm beträgt.

Welche Bereifung muss ein Anhänger haben?

Ist das Zugfahrzeug mit Winterreifen ausgestattet, sind auch am Anhänger Winterreifen erforderlich. Das selbe gilt auch für Spikesreifen. Ist bei nicht winterlichen Fahrbahnverhältnissen das Zugfahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet, sind am Anhänger neben Sommerreifen auch abgefahrene Winterreifen zulässig.

Bildquelle: Hotel AVIVA

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Wann muss ich Schneeketten an meinem Pkw montieren?

Bei mittels Gebotszeichen "Schneeketten vorgeschrieben" angeordneter Schneekettenpflicht müssen alle Kraftfahrzeuge, die diese Straße benützen, an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben. Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge bereits mit Winterreifen ausgestattet sind.
Fahrzeuge mit Spikesreifen, sowie Allradfahrzeuge können davon jedoch ausgenommen sein, sofern dies angeschrieben ist.

Darf ich den ganzen Winter über mit Schneeketten fahren, sofern Schnee liegt?

Fahren mit Schneeketten ist nur erlaubt, wenn die Straße von einer ununterbrochenen oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, oder auf Grund des Gebotszeichens "Schneeketten vorgeschrieben" sind. Willkürlich darf man die Ketten nicht anlegen.

ARBÖ