Firmenauto : Steuerliche Änderungen im Jahr 2005

Wichtige Grenzbeträge wurden mit Jahresbeginn angehoben

2005 sind wichtige Neuerungen rund um Dienstwagen und betrieblich genutzte Autos in Kraft getreten, die sowohl Dienstnehmer als auch Unternehmer betreffen. "So wurde zum Beispiel die Erhöhung der Luxusgrenze durchgeführt, die schon jahrelang fällig war", sagt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brugger-Brandau.

Neuerungen für Unternehmer

Die Anschaffungskosten eines Pkw oder Kombi werden in jedem Fall nur bis zu einer Maximalgrenze - der sogenannten "Luxusgrenze" - anerkannt. Diese Obergrenze von bisher 34.000 Euro wurde mit Jahresbeginn auf 40.000 Euro angehoben. Gehen die tatsächlichen Anschaffungskosten darüber hinaus, so darf z.B. die AfA (Absetzung für Abnutzung) nur von den 40.000 Euro berechnet werden. Die sogenannte "Repräsentations-Tangente" - der über die 40.000 Euro hinaus gehende Betrag (inklusive Nova und Umsatzsteuer) - muss vorher von den Anschaffungskosten abgezogen werden.

Neuerungen für Dienstnehmer

Für den Dienstnehmer ist ein Dienstwagen dann von Vorteil, wenn Privat-Kilometer gefahren werden dürfen. Dadurch entfallen die Kosten für ein eigenes Auto. Nutzt der Dienstnehmer ein Firmenauto privat, geht damit eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgabe des Gehalts einher. Der Zuschlag beträgt 0,75 Prozent der Kfz-Anschaffungskosten, aber maximal 300 Euro, wenn die Privatfahrten unter 500 Kilometer pro Monat bleiben. 1,5 Prozent der Kfz-Anschaffungskosten, aber maximal 600 Euro Zuschlag gibt es, wenn die Privatfahrten mehr als 500 Kilometer pro Monat betragen. Bisher lagen die Zuschläge bei maximal 255 Euro bzw. 510 Euro.

Anschaffungskosten sind der Kaufpreis des Fahrzeugs inklusive Sonderausstattung, plus Mehrwertsteuer und Normverbrauchsabgabe. Bei Gebrauchtwagen setzt man den Neupreis, also den seinerzeitigen Anschaffungswert, an.

"Auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zählen zu den Privatfahrten", erläutert Brugger-Brandau. Zum Nachweis für Dienst- und Privatfahrtenanteile sollte unbedingt ein Fahrtenbuch geführt werden. Für die 500-km-Grenze gilt der Jahresdurchschnitt. "Leider ist auch das Fahren auf Kilometergeld-Basis kein Ausweg", kritisiert die ÖAMTC-Expertin. "Eine Erhöhung des amtlichen Kilometergelds auf 45 Cent ist schon seit dem Jahr 2000 überfällig. Derzeit sind es noch immer 36 Cent."

Quelle: ÖAMTC