ÖAMTC-Forderung: Pickerl muss wie Vignette innen kleben dürfen

Innen (k)lebt das Pickerl sicherer – 19.081 vermeidbare Ersatzplaketten im Jahr 2012 beim ÖAMTC.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die §57a-Plakette eines Autos an der rechten oberen Ecke der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Und zwar nicht wie die Vignette an der Innenseite der Windschutzscheibe, sondern an der Außenseite. Dort ist sie ideales Opfer von Beschädigungen durch Eiskratzer und Co. Deshalb fordert der ÖAMTC eine Änderung: "Das Pickerl muss so gestaltet werden, dass es innen angebracht werden kann", appelliert ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. So könnten lästige und vor allem unnötige Beschädigungen am Pickerl vermieden werden.

Für beschädigte Pickerl drohen Strafen

Wird das Pickerl beschädigt, drohen theoretisch Strafen von bis zu 5.000 Euro. Die reale Strafhöhe liegt in der Regel jedoch bei etwa 150 Euro. Für den ÖAMTC stellt dies dennoch einen unnötigen Aufwand dar. "Die meisten Pickerl werden beim Eiskratzen beschädigt. Das geht schneller, als man denkt", weiß der ÖAMTC-Chefjurist. Um eine Strafe zu vermeiden, muss rasch ein Ersatzpickerl beantragt werden. Dieses wird unter Vorlage des letzten Gutachtens um 1,45 Euro an allen ÖAMTC-Stützpunkten ersetzt.

19.081 Ersatzplaketten wurden im Vorjahr alleine beim ÖAMTC ausgestellt. "Eine unglaubliche Summe, wenn man bedenkt, dass ein Großteil dieser Beschädigungen zu verhindern gewesen wären", kritisiert Hoffer die derzeitige Gesetzeslage.

Die meisten Ersatzpickerl wurden in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ausgestellt, insgesamt 6.654 Stück. In Tirol wurden 3.308 Ersatzplaketten angebracht. Es folgen Oberösterreich mit 2.779, die Steiermark mit 2.524 und Kärnten mit 1.593 Stück. 1.415 Ersatzpickerl wurden in Salzburg beantragt. In Vorarlberg waren es 808.

Kommentare