28.11.2008

Aktion gegen Irreführung durch Tankstellenpreise

Für die Arbeiterkammer sammelt der ARBÖ Fallbeispiele für eine Klage

"Beim ARBÖ melden sich laufend Mitglieder, die sich über die Achterbahnfahrten der Spritpreise an den Tankstellen empören. Daher hat der ARBÖ die Internetaktion 'Gemeinsam gegen den Tankstellen-Nepp' gestartet. Ziel ist es, geeignete Fallbeispiele zu sammeln und sie an die AK weiterzuleiten", erklärt Mag. Lydia Ninz, im ARBÖ zuständig für Interessensvertretung und Öffentlichkeitsarbeit.

An der Tankstelle in die Irre geführt

Die Arbeiterkammer (AK) hat als Verbandsklagepartei - anders als der ARBÖ - die Möglichkeit, Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs einzubringen.

Bildquelle: zurich-connect.at

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Ein handfestes Beispiel hat der ARBÖ bereits an die AK weitergeleitet:

Herr L. hat am 4. November eine Marken-Tankstelle in Wien am Handelskai besucht. Auf der Straßenanzeige war ein Dieselpreis von 1,069 Euro ausgepreist. An der Zapfsäule musste Herr L. feststellen, dass der wirklich verrechnete Preis 1,124 Euro beträgt! Also um stolze 5,5 Cent pro Liter mehr. "Eine Rücksprache mit der Tankwartin brachte kein Ergebnis, sie verschanzte sich hinter Unwissenheit", so der "Geneppte".

Wer wie Herr L. in die Irre geführt wurde, kann sich mit seiner persönlichen Tankstellen-Nepp-Geschichte beim ARBÖ melden. Von der ARBÖ-Homepage kann jeder seine Geschichte mittels Formular unkompliziert an den ARBÖ schicken.

AK-Klage gegen Wettbewerbswidrigkeit

Bildquelle: Santander

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Gestern hat die AK auch bereits die erste Klage eingereicht. Konkret hat sie gegen ein Mineralölunternehmen eine Klage nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beim Handelsgericht Wien eingebracht.

Unabhängig davon prüft der ARBÖ durch seine Rechtsabteilung, ob sich die Verordnung des scheidenen Wirtschaftsministers Bartenstein als brauchbare Handhabe gegen häufiges Ändern der Tankstellenpreise während eines Tages erweist. Die Verordnung sollte, wie der ARBÖ bereits in der Begutachtung gefordert hatte, sicherstellen, dass die Preise einen Tag lang halten und ab einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. 9 Uhr) nicht mehr geändert werden dürfen.

Bildquelle: Hotel Katschberghof

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ARBÖ


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