06.07.2006

Mit dem Auto auf Urlaub : Strafen im EU-Ausland

Ab 2007 können Strafen EU-weit eingefordert werden - Autofahrer könnten aber auch für Vergehen 2006 rückwirkend zur Kasse gebeten werden

Bisher konnten Geldstrafen für Verkehrssünden nur zwischen Österreich und Deutschland zwangsweise eingefordert werden. Wurde man z.B. in einem anderen Land vom Radar geblitzt, konnte man im Heimatland nicht dafür belangt werden. Ab kommenden Jahr allerdings besteht die Möglichkeit im Ausland verhängte Geldstrafen über 70 Euro auch in Österreich zu vollstrecken. " Obwohl das Gesetz erst 2007 in Kraft tritt, können Urlauber, die heuer im Sommer einen Strafzettel erhalten, 2007 noch rückwirkend dafür zur Kasse gebeten werden", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer, der den Autofahrern rät, im Ausland besonders umsichtig unterwegs zu sein.

Hier die Strafen für die häufigsten Vergehen im Überblick:

"Wer seine Urlaubskasse schonen will, sollte jedenfalls auch die regionalen Verkehrsbestimmungen beachten", sagt der ÖAMTC-Jurist abschließend. Alle Details zu den internationalen Bestimmungen - von Warnweste bis zu Licht am Tag - findet man in der ÖAMTC-Länderdatenbank im Internet ...

Bildquelle: zurich-connect.at

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Quelle: ÖAMTC

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