03.08.2007

Auto mieten im Urlaub nur mit Vorsicht

Niederösterreicherin wurde auf Mallorca von Betrüger hereingelegt

Da sie ihren Mietwagen außerhalb der Öffnungszeit des Autovermieters zurückgeben wollte, sollte die Niederösterreicherin Steffi R. den Fahrzeugschlüssel in einen Briefkasten am Parkplatzgelände der Mietwagenfirma werfen oder einem anwesenden Mitarbeiter übergeben. Ein Mann, der sich als Angestellter der Firma ausgab, forderte das ÖAMTC-Mitglied auf, ihm den Schlüssel auszuhändigen. Was die junge Frau nicht wusste, es war kein Mitarbeiter, sondern ein Autodieb.

"Dass es sich um einen Gauner handelte, merkte Frau R. erst, als sie von der Mietwagenfirma kontaktiert wurde", erzählt ÖAMTC-Jurist Wolfgang Hackermüller. Der Wagen wurde gestohlen und nach zwei Wochen in sehr desolatem Zustand wieder gefunden. Der Niederösterreicherin wurden daraufhin von der Mietwagenfirma 400 Euro für Spesen wie Reinigung, Tanken etc. von der Kreditkarte abgebucht. "Ich fühlte mich zu unrecht behandelt, weil ich der Meinung war, das Auto ordnungsgemäß übergeben zu haben. Daraufhin habe ich mich an die ÖAMTC-Rechtsberatung in St. Pölten gewendet", erzählt Steffi R. Die ÖAMTC-Juristen konnten schließlich eine Kulanzlösung mit der Mietwagenfirma erwirken, die die Buchung auch wieder rückgängig machte.

"Darauf sollte man sich aber keinesfalls verlassen", rät Hackermüller. Seine Tipps, um böse Überraschungen beim Automieten zu vermeiden:

Bildquelle: zurich-connect.at

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"Bei der Rückgabe sollte man nochmals ein Protokoll über den Zustand des Fahrzeugs anfertigen und bestätigen lassen. Das Retournieren des Fahrzeugs durch Einwerfen von Schlüssel und Papieren in einen Postkasten, sollte wirklich nur im äußersten Notfall praktiziert werden", rät Hackermüller abschließend.

Gibt es vor Ort Unklarheiten, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit den ÖAMTC-Juristen, die für Notfälle unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufes +43 (0)1 25 120 00 auch aus dem Ausland rund um die Uhr erreichbar sind und sofort mit Rat zur Seite stehen. Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert im Streitfall die Rechtsdurchsetzung.

Zwei Mietwagen-Checklisten zu diesem Thema - eine für die Buchung, die andere für die Fahrzeugübernahme - finden Sie auf der Homepage des Clubs unter www.oeamtc.at/reise. Einfach ausdrucken und mitnehmen.

ÖAMTC

Bildquelle: Hotel AVIVA

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