Auto mieten im Urlaub nur mit Vorsicht

Niederösterreicherin wurde auf Mallorca von Betrüger hereingelegt

Da sie ihren Mietwagen außerhalb der Öffnungszeit des Autovermieters zurückgeben wollte, sollte die Niederösterreicherin Steffi R. den Fahrzeugschlüssel in einen Briefkasten am Parkplatzgelände der Mietwagenfirma werfen oder einem anwesenden Mitarbeiter übergeben. Ein Mann, der sich als Angestellter der Firma ausgab, forderte das ÖAMTC-Mitglied auf, ihm den Schlüssel auszuhändigen. Was die junge Frau nicht wusste, es war kein Mitarbeiter, sondern ein Autodieb .

"Dass es sich um einen Gauner handelte, merkte Frau R. erst, als sie von der Mietwagenfirma kontaktiert wurde", erzählt ÖAMTC-Jurist Wolfgang Hackermüller. Der Wagen wurde gestohlen und nach zwei Wochen in sehr desolatem Zustand wieder gefunden. Der Niederösterreicherin wurden daraufhin von der Mietwagenfirma 400 Euro für Spesen wie Reinigung, Tanken etc. von der Kreditkarte abgebucht . "Ich fühlte mich zu unrecht behandelt, weil ich der Meinung war, das Auto ordnungsgemäß übergeben zu haben. Daraufhin habe ich mich an die ÖAMTC-Rechtsberatung in St. Pölten gewendet", erzählt Steffi R. Die ÖAMTC-Juristen konnten schließlich eine Kulanzlösung mit der Mietwagenfirma erwirken, die die Buchung auch wieder rückgängig machte.

"Darauf sollte man sich aber keinesfalls verlassen", rät Hackermüller. Seine Tipps, um böse Überraschungen beim Automieten zu vermeiden :

"Bei der Rückgabe sollte man nochmals ein Protokoll über den Zustand des Fahrzeugs anfertigen und bestätigen lassen . Das Retournieren des Fahrzeugs durch Einwerfen von Schlüssel und Papieren in einen Postkasten, sollte wirklich nur im äußersten Notfall praktiziert werden", rät Hackermüller abschließend.

  • Mietbedingungen bezüglich Versicherung prüfen . Der ÖAMTC empfiehlt, keinen Wagen zu mieten, für den nicht mindestens eine Haftpflichtdeckungssumme von einer Million Euro besteht. Eine Vollkaskoversicherung für den Mietwagen ist ein Muss, wenn man sich wirklich schützen möchte. "Vorsicht bei unverständlichen Versicherungsabkürzungen. Durch ein Ankreuzen am Mietvertragsformular zahlt man oft horrende Summen für sinnlosen Versicherungsschutz, wie zusätzliche Insassen- oder Gepäckversicherungen", erklärt der ÖAMTC-Experte.
  • Mietbedingungen bezüglich Extrakosten vergleichen . Für das Entleihen an Flughäfen und Bahnhöfen, das Zustellen des Mietwagens zum Hotel beziehungsweise Abholen vom Hotel oder die Einwegmiete (Rückgabe des Mietwagens an einem anderen Ort ) können sehr hohe Extrakosten anfallen. Ebenso bezahlt man häufig mehr, wenn man beispielsweise jünger als 25 Jahre ist oder auch noch einen zweiten Fahrer ans Steuer lassen möchte.
  • Geschäftsbedingungen einsehen und bei Unklarheiten nachfragen . "Wenn man einen heimischen Vertragspartner hat, können etwaige Streitfälle im Heimatland verhandelt werden", sagt der ÖAMTC-Jurist.
  • Im Vorfeld erkundigen welche Dokumente von der Mietwagenfirma benötigt werden.
  • Bei der Fahrzeugübergabe sind ebenfalls einige Dinge zu beachten:
  • Im Mietvertrag müssen die erwünschten Versicherungsleistungen dokumentiert sein . Außerdem sind die enthaltenen Versicherungsklauseln zu beachten. Schäden am Unterboden, an den Reifen, an Glas oder Dach sind nach den Versicherungsklauseln oft nicht gedeckt, oder diese verbieten das Befahren von unbefestigten Straßen.
  • Bearbeitungsgebühren sind unüblich . Im Mietpreis sollten Mehrwertsteuer und unübersichtliche Sondersteuern bereits inkludiert sein, am besten schriftlich bestätigen lassen. Reinigungskosten können extra anfallen, sollten aber in der Regel enthalten sein.
  • Beleg über die Höhe der Kaution verlangen.
  • Nach Informationen und Telefonnummern für Not- und Pannenfall fragen .
  • Tankregelung klären . Im Normalfall bekommt man den Mietwagen vollgetankt. "Ist im Vertrag eine Übergabe und Rückgabe mit vollem Tank vereinbart, unbedingt sofort reklamieren, wenn die Tankanzeige nicht stimmt", erläutert der ÖAMTC-Experte. Tankt der Vermieter das Auto als "Sonderservice" selbst wieder auf, muss man mit hohen Kosten rechnen.
  • Vor Fahrtantritt den technischen Zustand des Fahrzeugs selbst überprüfen . Vor allem auf abgefahrene Reifen, mangelhafte Bremsen, Licht, Blech- oder Lackschäden ist zu achten. Selbst geringfügige Kratzer und kleinere Mängel sollte man sich vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen.

Gibt es vor Ort Unklarheiten, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit den ÖAMTC-Juristen , die für Notfälle unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufes +43 (0)1 25 120 00 auch aus dem Ausland rund um die Uhr erreichbar sind und sofort mit Rat zur Seite stehen. Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert im Streitfall die Rechtsdurchsetzung.

Zwei Mietwagen-Checklisten zu diesem Thema - eine für die Buchung, die andere für die Fahrzeugübernahme - finden Sie auf der Homepage des Clubs unter www.oeamtc.at/reise . Einfach ausdrucken und mitnehmen.

ÖAMTC