Seit 15. November 2005 gilt in Österreich Licht am Tag. Es gibt aber auch zahlreiche andere europäische Länder, in denen untertags das Fahren mit Licht vorgeschrieben ist. "Zum Beispiel startet unser Nachbar Tschechien am 1. Juli 2006 mit der ganzjährigen Lichtpflicht", sagt Erika Kabourek von der ÖAMTC-Touristik.
Die örtlichen Bestimmungen zu kennen ist wichtig, um Strafen zu vermeiden. Das zeigen Beispiele aus Ungarn, wo die Polizei Autoreisende strafen wollte, die mit Tagfahrleuchten unterwegs gewesen sind. Und das, obwohl Abblend- als auch Tagfahrleuchten - laut dem ungarischen Partnerclub des ÖAMTC - akzeptiert werden, und lediglich ein Fahren ohne Licht am Tag bestraft werden darf. "Umso wichtiger ist es, dass man für den Fall einer Auseinandersetzung mit der Polizei die Verkehrsbestimmungen kennt", rät Kabourek. Eine Übersicht über diese Informationen, von Andorra bis Zypern, finden Sie hier auf der ÖAMTC Webseite ...
Die Länderbestimmungen im Überblick:
Außerdem schreiben einige Länder wie Slowenien, Kroatien, Mazedonien, Tschechien, Bosnien-Herzegowina und Spanien die Mitnahme von einem Set Ersatzglühbirnen vor", sagt die ÖAMTC-Touristikerin. Für Frankreich und die Slowakei wird die Mitnahme empfohlen. Eine kuriose Bestimmung gibt es in Portugal: Dort müssen alle Kraftfahrzeuge lediglich auf der Straße IP 5, die von der spanischen Grenze bei Vilar Formoso nach Aveiro führt, untertags das Licht eingeschaltet haben.
Ausführliche Informationen zu Bestimmungen rund um Licht am Tag findet man auf der Webseite des ÖAMTC.
Quelle: ÖAMTC
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