Licht am Tag ab 1. Jänner 2014 in der Schweiz Pflicht

Gilt für vierrädrige Fahrzeuge und Motorräder

Ab 1. Jänner 2014 gilt in der Schweiz "Licht am Tag". Betroffen von der Pflicht sind vierrädrige Fahrzeuge und Motorräder. Als Beleuchtungsvarianten gelten Tagfahr- oder Abblendlicht. Ausgenommen sind alle anderen Fahrzeugarten, wie zum Beispiel Mofas, E-Bikes und Fahrräder. Ebenfalls ausgenommen sind Oldtimer mit einer erstmaligen Zulassung vor dem 1.1.1970.

In den ersten Tagen (voraussichtlich 1-2 Wochen) nach dem Inkrafttreten der Regelung, planen die Behörden, die Fahrzeug-Lenker noch nicht zu strafen, sondern auf die Neuerung aufmerksam zu machen. Wer danach ohne Licht am Tag unterwegs ist, muss laut ARBÖ mit Strafen von 40 Schweizer Franken rechnen (etwa 31 Euro).

In Tunnels, bei Dämmerung oder schlechter Witterung, bleibt das Einschalten des Abblendlichts - wie bisher - verpflichtend. Tagfahrleuchten sind in diesen Fällen nicht ausreichend. Lichtpflicht am Tag gibt es bereits in etlichen europäischen Staaten, darunter die skandinavischen Länder sowie Italien, Kroatien, Slowenien und Ungarn.

In Österreich wurde das Gesetz, mit Licht am Tag unterwegs sein zu müssen, am 1. Jänner 2008 wieder aufgehoben. Freiwillig darf aber in Österreich mit folgender aktiven Beleuchtung unter Tags gefahren werden: spezielles Tagfahrlicht alleine (nicht gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern), Abblendlicht, Abblendscheinwerfer alleine (ohne Schlussleuchte), Nebelscheinwerfer und Abblendlicht, Nebelscheinwerfer alleine.

Quelle: ARBÖ