Vorsicht bei Fahrten ins Ausland mit abgelaufenem Pickerl

Der ÖAMTC rät, bei Fahrten ins Ausland darauf zu achten, dass die §57a-Begutachtungsplakette auch bei der Heimreise noch gilt.

In Österreich gilt ein gesetzlicher Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung: Er beginnt einen Monat vor und endet vier Monate nach Fälligkeit und richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung. "In diesem Zeitraum darf weder eine Strafe verhängt werden noch ein Nachteil im Schadensfall entstehen. Das Pickerl gilt noch nicht als abgelaufen", informiert ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. In vielen Ländern gibt es allerdings keine oder kürzere Toleranzfristen. Obwohl rechtlich nicht zulässig, haben österreichische Autofahrer insbesondere in Ungarn, Polen und Tschechien immer wieder Probleme. Der ÖAMTC empfiehlt daher, Fahrten ins Ausland nur mit aktuell gültiger Begutachtungsplakette anzutreten und sich nicht auf die Toleranzfrist zu verlassen.
 
"Grundsätzlich unterliegen die Begutachtung eines Fahrzeugs und eine eventuelle Bestrafung einzig dem Staat, in dem es zugelassen wurde. Dennoch erreichen mich immer wieder Anrufe von Mitgliedern, die im Ausland unterwegs sind, von der Polizei bestraft werden oder denen sogar das Kennzeichen oder Dokumente abgenommen werden, wenn sie innerhalb des Toleranzzeitraumes nach Ablauf des Überprüfungstermins unterwegs sind", erzählt die ÖAMTC-Juristin. Vereinzelt liegen auch Mitgliederbeschwerden über die Verweigerung der Einreise vor. "Das ist klar völkerrechtswidrig und widerspricht den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen", zeigt sich Pronebner empört. Obwohl sich der Club schon seit Jahren für die Verbesserung dieser Zustände einsetzt und dazu mit den zuständigen ausländischen Behörden in Verbindung steht, melden Clubmitglieder nach wie vor Probleme.
 
"Um diese zu vermeiden, sollte jedenfalls darauf geachtet werden, dass die §57a-Begutachtungsplakette auch bei der Heimreise noch gilt, bzw. die Pickerl-Überprüfung rechtzeitig vor Abfahrt vorgenommen wird", empfiehlt die ÖAMTC-Juristin. Außerdem sollte man an weitere Mitführpflichten, wie z. B. Auto-Apotheke, Warnwesten, sowie zur Sicherheit an die Grüne Versicherungskarte denken. Details unter www.oeamtc.at/laenderinfo . Bei Notfällen kann man sich auch aus dem Ausland rund um die Uhr an die juristische Nothilfe des ÖAMTC wenden, erreichbar unter Tel. +43 (0)12512000.
Im Falle einer ungerechtfertigten Bestrafung und einer Anzeige, die nach Hause geschickt wird steht Mitgliedern die kostenlose Rechtsberatung des Clubs zur Verfügung. Nähere Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung .