"Wir haben gerade von unserem ungarischen Schwesterclub MAK die offizielle Bestätigung erhalten, dass in Ungarn seit 1. Juli eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten ist, die im schlimmsten Fall auch eine Beschlagnahme des Fahrzeugs ermöglicht", erklärt ÖAMTC-Touristik-Expertin Silvie Bergant. Für Geschwindigkeitsübertretungen, Verletzungen der Gurtpflicht, Missachten des Alkohol-Grenzwertes von 0,0 Promille und das Überfahren von roten Ampeln können von der Polizei an Ort und Stelle Geldstrafen bis zu 300.000 Forint (das entspricht etwa 1.100 Euro) eingehoben werden. "Wird diese Strafe nicht gleich bezahlt, darf die Polizei das Fahrzeug an der Weiterfahrt hindern. De facto heißt das, dass das Fahrzeug auch beschlagnahmt werden kann", warnt die ÖAMTC-Expertin.
Wird das Fahrzeug beschlagnahmt, behält die Polizei auch den Zulassungsschein ein. Der Lenker erhält eine Quittung für den Zulassungsschein sowie eine schriftliche Mitteilung (in ungarischer, englischer, deutscher oder russischer Sprache) mit Informationen zur verhängten Geldstrafe und zum Aufenthaltsort des Fahrzeugs inklusive Anfahrtsweg. "Falls während einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass der Lenker oder der Fahrzeughalter eine ungarische Verwaltungsgebühr schuldet, kann dies ebenfalls zur Zurückhaltung des Fahrzeuges führen", ergänzt die ÖAMTC-Touristik-Expertin. Die Fahrzeuge werden bis zur vollständigen Bezahlung der verhängten Strafe einbehalten.
Verwirrend für Reisende nach Ungarn ist das insofern, als dass in Ungarn bis zum 30. Juni die Regelung galt, dass ungarische Polizisten keine Strafen bar kassieren dürfen. Stattdessen wurden Überweisungsaufträge ausgestellt, die innerhalb von 15 Tagen bezahlt werden mussten. Jeder Versuch, die Strafe bar zu zahlen, galt bis zum 1. Juli als Bestechungsversuch. Für ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer sind die neuen Regelungen sonderbar, zumal der euorpäische Trend eindeutig in die Richtung einer einheitlichen grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldstrafen geht. Der ÖAMTC empfiehlt allen Reisenden, sich an die jeweiligen Verkehrsbestimmungen im Ausland zu halten.
Quelle: ÖAMTC
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