Winterreifen & Co. : Welche Bestimmungen gelten im Ausland ?

Infos zu Winterausrüstungspflichten in unseren Nachbarländern

27.10.2009

"Wer in den Wintermonaten mit dem Auto in den Nachbarländern unterwegs ist, sollte sich vorab über die Winterausrüstungspflichten in den einzelnen Ländern genau informieren", rät ÖAMTC-Touristiker Michael Teuschl. Einige Länder wie Deutschland, Italien oder Ungarn haben von Österreich abweichende Bestimmungen. Mit der richtigen Bereifung können nicht nur Strafen vermieden werden, sie ist vor allem auch für die Verkehrssicherheit wichtig. Der Club hat Details zu den Winterreifenpflichten bei unseren Nachbarn zusammengefasst:

In Deutschland und der Slowakei gilt so wie in Österreich eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, die Bereifung muss den Wetterverhältnissen angepasst sein. "Außerdem muss sich in Deutschland im Scheibenwaschmittel Frostschutz befinden", so der ÖAMTC-Touristiker. In der Slowakei müssen Fahrzeuge über 3,5 t unabhängig von den Wetterverhältnissen von Mitte November bis Ende März mit Winterreifen fahren. Die Verwendung von Schneeketten ist nur erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.

Bildquelle: zurich-connect.at

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In Italien und Ungarn können Winterreifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Im Aosta-Tal (Italien) gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April Winterreifenpflicht (alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden).

In der Tschechischen Republik und in der Schweiz besteht keine generelle Winterreifenpflicht. "Allerdings wird man bei einem Unfall in der Schweiz mit Sommerreifen auf Winterfahrbahn mit haftbar gemacht. Bleibt man mit der falschen Bereifung hängen, muss man mit erheblichen Geldstrafen rechnen", so der ÖAMTC-Touristiker. In Tschechien wiederum ist von 1. November bis 30. April Winterausrüstungspflicht vorgeschrieben, wenn das durch Verkehrsschilder (Pkw mit Schneeflocke) signalisiert wird. Fahrzeuge bis 3,5 t müssen dann mit Winterreifen oder Schneeketten, Fahrzeuge über 3,5 t mit Winterreifen und Schneeketten ausgerüstet sein.

In Slowenien besteht Winterreifenpflicht von 15. November bis 15. März sowie bei winterlichen Straßenbedingungen. Anstelle von Winterreifen können auch auf Sommerreifen Schneeketten aufgezogen werden.

Für alle Autofahrer, die mit Spikereifen unterwegs sind, gilt in folgenden Nachbarländern Fahrverbot: Deutschland, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. In Deutschland gibt es lediglich für die Strecke Bad Reichenhall - Lofer im kleinen deutschen Eck eine Ausnahmeregelung.

Ein abschließender Tipp des ÖAMTC-Touristikers: " Vorsicht bei Mietwagenbuchungen für winterliche Gebiete. Nicht alle Firmen rüsten ihre Fahrzeuge auf Winterreifen um. Daher sollte man sich schon beim Reservieren bestätigen lassen, dass das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet ist." Hat das Fahrzeug trotz Reservierung keine Winterreifen, kann der Mieter die Annahme verweigern, weil das Auto nicht verkehrssicher ist.

ÖAMTC

Bildquelle: Hotel AVIVA

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