Winterreifen ausland(Bildquelle: ÖAMTC)

Winterreifen & Co.: Welche Bestimmungen gelten im Ausland ?

Infos zu Winterausrüstungspflichten in unseren Nachbarländern

In Österreich gilt zwischen 1. November und 15. April die situative Winter- ausrüstungspflicht für Pkw. In dieser Zeit müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen montiert haben. In den Nachbarländern gibt es teilweise andere Regelungen, über die man sich als Reisender vorab informieren sollte. Hier die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:

Italien
Die italienischen Provinzen entscheiden selbst, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ gilt. Auf die jeweiligen Regelungen weisen entsprechende Beschilderungen hin. Verstöße kosten zwischen 85 und 338 Euro.
Im Aostatal gilt zum Beispiel von 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht, alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden. In Südtirol dürfen Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen nur mit Winterreifen unterwegs sein. Im Stadtgebiet Bozen und auf der Brenner Autobahn (A22) gilt von 15. November bis 15. April eine allgemeine witterungsunabhängige Winterreifenpflicht, auf den übrigen Straßen in Bozen ist sie von der Witterung abhängig. Motorräder dürfen in Südtirol bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall grundsätzlich nicht fahren.
Einheitlich geregelt ist die Bestimmung, welche Winterreifen in den Wintermonaten verwendet werden dürfen. Normalerweise dürfen Winterreifen, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex tragen als in den Zulassungspapieren vorgesehen, nicht verwendet werden. Zwischen 15. Oktober und 15. Mai gilt diese Regelung ausnahmsweise jedoch nicht.

Ungarn
In Ungarn existiert keine generelle Vorschrift zur Montage von Winterreifen. Bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten kurzfristig aber durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Dann kann ausländischen Fahrzeugen ohne Schneeketten die Einreise nach Ungarn verweigert werden.

Deutschland, Slowakei und Tschechische Republik
In diesen Ländern gilt die situative Winterreifenpflicht. In Tschechien müssen bei Temperaturen unter vier Grad auf jeden Fall Winterreifen montiert werden. Schneeketten sind in Tschechien und der Slowakei nur bei Schnee- und Eisdecke erlaubt. Verstöße gegen die Winterreifenpflicht werden in Tschechien mit umgerechnet 55 bis 92 Euro, in der Slowakei mit mindestens 60 Euro bestraft.

Slowenien
Von 15. November bis 15. März ist die Winterreifennutzung vorgeschrieben, bei winterlichen Straßenbedingungen auch außerhalb dieses Zeitraums. Alternativ zu Winterreifen können auch Schneeketten auf Sommerreifen (Profiltiefe mind. 3 mm) aufgezogen werden. Spikes sind nicht erlaubt. Verstöße gegen die Winterreifenpflicht kosten 120 Euro.

Schweiz
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Sollte man jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sein und den Verkehr behindern oder in einen Unfall verwickelt sein, werden entsprechend höhere Strafen ausgesprochen. Schneeketten sind zumindest auf zwei Antriebsrädern verpflichtend anzubringen, wenn in der jeweiligen Region entsprechende Verkehrszeichen darauf hinweisen. Verstöße dagegen werden mit umgerechnet 92 Euro bestraft. Spikes sind zwischen 1. November und 30. April erlaubt und lediglich auf Autobahnen verboten. Eine Ausnahme bilden die beiden Autobahnabschnitte, die durch die Tunnel San Bernardino und St. Gotthard führen.

Tipp: Winterreifentest 2015 des ÖAMTC

Quelle: ÖAMTC