Zona Traffico Limitato: Fahrverbote in italienischen Städten

Beim unbefugten Einfahren werden mindestens 80 Euro fällig. Mehrmaliges Befahren oder zusätzliches Parken ohne Genehmigung führt zu mehrfacher Strafe!

"Wer einen der bevorstehenden Feiertage für eine Italien-Reise nutzt, sollte gut über die 'zona traffico limitato', kurz ZTL, informiert sein", warnt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Sonst kann es teuer werden." Die ZTL ist eine verkehrsberuhigte Zone, in die das Einfahren nur mit Sondergenehmigung erlaubt ist. Es gibt sie in vielen, insbesondere touristisch stark frequentierten italienischen Städten. "Viele Reisende wissen jedoch gar nicht, dass es die ZTL gibt. Nur schützt Unwissenheit leider nicht vor Strafe - beim unbefugten Einfahren werden mindestens 80 Euro fällig", erläutert die Expertin. "Wenn man mehrfach unbeabsichtigt in eine ZTL hinein- und wieder herausfährt, wie etwa bei der Parkplatzsuche, wird die Strafe für jeden Verstoß neu fällig. Und wer ohne Genehmigung in eine ZTL einfährt und dort auch unerlaubt parkt, zahlt ebenfalls mehrfach - für die Einfahrt und für unerlaubtes Parken."

Eine ZTL gibt es u.a. in Arezzo, Bologna, Bozen, Florenz, Genua, Mailand, Pisa, Rom, Triest, Turin und Verona. In den meisten Städten beschränkt sich die ZTL auf den Innenstadtbereich oder den historischen Stadtkern. Es besteht entweder ein generelles oder ein auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot. Am Beginn der ZTL werden die Kennzeichen aller Fahrzeuge durch Überwachungskameras oder die Polizei elektronisch gescannt und automatisch geprüft, ob eine Einfahrtsgenehmigung vorhanden ist. "Man sollte sich rechtzeitig bei der Unterkunft erkundigen, ob sich diese in einer ZTL befindet", rät die ÖAMTC-Juristin. "Hotels oder Vermieter einer Ferienwohnung können eine temporäre Einfahrtsgenehmigung ausstellen, indem sie Aufenthaltszeit und Kennzeichen rechtzeitig bei der Behörde registrieren lassen." Um Ärger zu vermeiden, lässt man sich die Registrierung am besten schriftlich unter Angabe des Kennzeichens bestätigen.

Wer vor Ort einen Strafzettel erhält, sollte ihn genau überprüfen. "Sind auf dem Strafzettel keine internationalen Überweisungsdaten, also BIC und IBAN, angeführt, sollte man versuchen, die Strafe bei der örtlichen Polizeistation zu begleichen oder die fehlenden Daten zu erhalten", empfiehlt ÖAMTC-Expertin Pronebner. Erreicht man vor Ort niemanden, kann man nur warten, bis eine Zustellung der Strafe nach Österreich erfolgt. Dies muss binnen 360 Tagen nach Übertretungszeitpunkt erfolgen - andernfalls gilt die Strafe als verjährt und kann mit Einspruch bekämpft werden.

Ein ausführlicher Info-Folder der ÖAMTC Touristik zur "ZTL" ist unter www.oeamtc.at/reiseinfoservice abrufbar. Bei Problemen vor Ort sind die Club-Juristen unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufes +43 (0)1 25 120 00 rund um die Uhr erreichbar.