20.11.2009

Garantie und Gewährleistung beim Kauf eines Gebrauchtwagen

Wie besichtigt und Probe gefahren

Rund 800.000 Gebrauchtwagen wechseln jährlich in Österreich die Besitzer. Aber Vorsicht, denn Gebrauchtwagenkauf ist Vertrauenssache. Wer von "Privat" kauft, hat keine Garantie, daß das Fahrzeug auch hält, was der Privatverkäufer verspricht."Über 80 % jener Fälle, wo sich 'Privatkäufer' übervorteilt fühlen, sind unlösbar", weiß Dr. Gustav Oberwallner vom Bundesgremium Fahrzeughandel. Mündliche Zusagen sind zwar bindend und gültig, aber mangels Beweiskraft oft wertlos.

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist zu beachten: Nur der Fahrzeughandel bietet diverse Gebrauchtwagengarantien und die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung. Heißt es beim Kauf von Privat zu Privat "wie besichtigt und Probe gefahren", so hat der Händler im Rahmen der Gewährleistung gesetzlich für mindestens 12 Monate dafür einzustehen, dass das Gebrauchtfahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe auch tatsächlich dem vereinbarten Zustand entspricht. Oft werden vom Händler noch auf freiwilliger Basis umfangreiche Gebrauchtwagengarantien gewährt. Diese entfallen beim Privatkauf ebenfalls.

Bildquelle: zurich-connect.at

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Bildquelle: Santander

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