Wunschkennzeichen, die im Jahr 1989 reserviert wurden, verlieren heuer ihre Gültigkeit. "Die Wunschtafeln haben ein Ablaufdatum. Ausschlaggebend ist allerdings nicht der Tag der Kennzeichen-Zuweisung, sondern schon das Datum einer Reservierung", erklärt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. Reservierungen waren ab Anfang Oktober 1989 möglich.
Nach 15 Jahren muss nun um Verlängerung angesucht werden, will man sein Wunschkennzeichen behalten. Anträge dazu werden bei der Zulassungsstelle der Versicherung gestellt. Die Behörden werden Besitzer von Wunschkennzeichen vor Ablauf der Gültigkeit rechtzeitig schriftlich informieren. Aber Achtung: "Wer in den vergangenen 15 Jahren den Wohnsitz gewechselt hat und dies nicht - wie eigentlich vorgeschrieben - der Versicherung gemeldet hat, wird wahrscheinlich kein Schreiben erhalten", warnt Zelenka. Der Grund: Die Adressen der Wunschkennzeichenbesitzer werden vom Versicherungsverband der Behörde zur Verfügung gestellt, um die Taferlbesitzer zu informieren. Kommt von der Zulassungsbehörde keine Post, dann sollte der Wunschkennzeichen-Besitzer aktiv werden und den Kontakt zu den Mitarbeitern der Zulassungsstelle suchen, um die Wunschtaferln nicht zu verlieren.
Der Wunschkennzeichen-Besitzer hat nach Erhalt des Schreibens oder der Kontaktaufnahme mit der Zulassungsstelle drei Möglichkeiten:
Verzichtet der Besitzer eines Wunschkennzeichens auf eine Verlängerung, müssen nach Ablauf der 15 Jahre die Kennzeichentafeln entweder bei der Behörde oder bei der Zulassungsstelle der Versicherung abgegeben werden. ÖAMTC-Juristin Zelenka rät, abgelaufene Wunschkennzeichen auch wirklich zurückzugeben: "Kfz-Besitzer, die mit ihren abgelaufenen Wunschkennzeichen weiter unterwegs sind, riskieren laut Kraftfahrgesetz Geldstrafen." Der ÖAMTC geht allerdings davon aus, dass die Behörden von dieser Strafmöglichkeit nur begrenzt Gebrauch machen werden.
Quelle: ÖAMTC
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