Deckungssumme der KFZ-Versicherungen im Ausland

In der Türkei sind Sachschäden nur mit knapp 7.000 Euro gedeckt

Andere Länder - andere Sitten: Eine fremde Mentalität zeichnet Urlaubsländer aus, ein unbeschwerter Umgang mit Vorschriften und Sicherheitsstandards kann sich aber als erheblicher Nachteil erweisen. So ist der Schutz von Opfern nach einem Verkehrsunfall selbst innerhalb der EU nicht einheitlich. Der ÖAMTC warnt: Für ein Unfallopfer können zu niedrige Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung bedeuten, auf Schadenersatzansprüchen "sitzen zu bleiben", weil die Versicherungsgesellschaft des ausländischen Unfallgegners nur einen Teil des Schadens bezahlt.

Auch für den Fall, dass ein österreichischer Urlauber mit einem ausländischen Mietwagen einen Unfall verursacht , heißt es aufpassen: "Reicht die Versicherungssumme nicht aus, um den Schaden zu bezahlen, haftet der Unfallverursacher mit seinem privaten Vermögen", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. "Das kann im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin führen."

In Österreich gilt eine Mindestdeckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung von insgesamt drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Das liegt zwar über dem derzeitigen EU-Mindeststandard (für Personenschäden 350.000 Euro pro Unfallopfer, für Sachschäden 100.000 Euro oder 600.000 Euro pauschal) aber deutlich unter der ab 2007 geltenden EU-Summe von insgesamt sechs Millionen Euro.

Einige beliebte Urlaubsländer wie Spanien, Portugal, Griechenland oder Slowenien erreichen mit ihren Deckungssummen lediglich den seit 1991 vorgeschriebenen EU-Mindeststandard . Knapp darüber, aber deutlich unter österreichischem Standard, liegen z.B. Italien (rund 775.000 Euro pauschal) und Kroatien (Personenschäden 474.000 Euro, Sachschäden 203.000 Euro). Als extremes "Problemland" unter den Urlaubshochburgen erweist sich das Nicht-EU-Mitglied Türkei . Hier sind Sachschäden beispielsweise nur mit rund 7.000 Euro und Personenschäden mit umgerechnet etwa 177.000 Euro gedeckt. "Leider kommt es gerade in den Sommermonaten immer wieder zu Auslandsunfällen mit schweren Verletzungen oder Dauerfolgen. Diese läppischen Summen reichen im schlimmsten Fall nie und nimmer aus, um die entstehenden Kosten abzudecken", warnt die Juristin.

Zu den Versicherungen, die man daher zum eigenen Schutz in den Reiserucksack packen sollte, gehören eine Reise-Kaskoversicherung und eine Rechtsschutzversicherung , die beim Durchsetzen der Ansprüche hilft. Als besonders positives Reiseland sticht Ungarn hervor. Hier ist beim Versicherungsschutz bereits künftiger EU-Standard erreicht. "Personenschäden sind in Ungarn mit fünf Millionen Euro gedeckt, Sachschäden mit zwei Millionen Euro", erklärt Hirtler.

Gerade wenn man mit einem ausländischen Mietwagen unterwegs ist, heißt es aufpassen. Der ÖAMTC empfiehlt, keinen Mietwagen anzumieten, für den nicht mindestens eine Haftpflichtdeckungssumme von einer Million Euro besteht. "Das kann vor Ort einen ordentlichen Zuschlag bedeuten, aber das Risiko, im Schadensfall einen großen Teil des Schadens selbst bezahlen zu müssen, ist bei den oft lächerlich geringen gesetzlichen Mindestdeckungssummen ungleich höher", so die ÖAMTC-Juristin. Ihr Tipp: " Am besten den Mietwagen bereits zu Hause buchen und den entsprechenden Versicherungsschutz gleich dazu nehmen!" Es gibt einige österreichische Haftpflicht-Versicherer, die einen zusätzlichen Versicherungsschutz vor gegnerischen Forderungen beim Unfall in einem ausländischen Mietwagen gegen Zusatzprämie oder kostenlos im Haftpflichtvertrag offerieren. So bietet z.B. die ÖAMTC-SK-Versicherung ohne Aufpreis zusätzlichen Haftpflichtschutz im Mietwagen bis zu drei Millionen Euro.

Gibt es nach einem Unfall Unklarheiten, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit den ÖAMTC -Juristen, die unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufes +43 (0)1 25 120 00 auch aus dem Ausland rund um die Uhr erreichbar sind und sofort mit Rat zur Seite stehen.

Quelle: ÖAMTC

Kommentare