Tipps : KFZ-Versicherung richtig kündigen

Erst Ersatzangebote prüfen, dann eingeschrieben kündigen

Streitigkeiten nach der Kündigung eines Versicherungsvertrages gibt es immer wieder. "Es ist wichtig, seine Rechte und Pflichten zu kennen. Grundsätzlich muss eine Kündigung schriftlich erfolgen und zeitgerecht beim Versicherungspartner einlangen. In der Regel einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrages. Ansonsten verlängern sich nicht befristete Versicherungsverträge automatisch", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Am besten wird die Kündigung " eingeschrieben " bei der Post aufgegeben. So hat man einen Beweis dafür, dass man das Kündigungsschreiben rechtzeitig abgeschickt hat.

Haftpflichtversicherungen können grundsätzlich jährlich unter Einhaltung der einmonatigen Frist vor Ablauf des Versicherungsvertrages gekündigt werden. Wann der Versicherungsvertrag abläuft, steht in der Polizze. Dieser Zeitpunkt muss nicht unbedingt mit der Hauptfälligkeit, also dem Zeitpunkt, an dem die Jahresprämie fällig wird, übereinstimmen. Innerhalb der Kündigungsfrist besteht noch voller Versicherungsschutz. "Kunden dürfen diese Verträge außerdem bei einem Schadensfall oder im Falle der Verschrottung des Kfz kündigen. Wird das Auto verkauft , geht die bestehende Haftpflichtversicherung automatisch auf den Käufer über. Der kann den Vertrag aber auch binnen Monatsfrist ab dem Erwerb des Fahrzeuges kündigen", weiß Hirtler. Die Versicherungen akzeptieren meist aber auch eine Kündigung durch den Verkäufer.

Wird die Versicherungsprämie erhöht , ist der Ausstieg aus dem Vertrag ebenfalls möglich. Jede Erhöhung muss mindestens einen Monat vorher mitgeteilt werden. Der Kunde hat dann das Recht, innerhalb eines Monats ab der Mitteilung die Versicherung zu kündigen. Die bereits voraus bezahlte Prämie wird von den Versicherungen in der Regel anstandslos zurückbezahlt.

In den einschlägigen Gesetzen sowie den einzelnen Versicherungsbedingungen , die man nach einem Vertragsabschluss zusätzlich zur Polizze erhalten hat, sind die diversen Kündigungsmöglichkeiten und -fristen nachzulesen. "Wegen der zahlreichen Kündigungsfristen und -möglichkeiten gilt für alle Versicherungssparten: Das Kleingedruckte genau lesen", sagt die ÖAMTC-Juristin.

Vertragskündigung bei "Crash-Piloten"

Versicherungsunternehmen haben ebenfalls das Recht, Verträge zu kündigen. Meistens passiert das bei mehrfachem Zahlungsverzug oder bei notorischen "Crash-Piloten". Auch falsche Angaben des Versicherungsnehmers zum versicherten Risiko können zur Kündigung durch die Versicherung führen.

Abschließende Tipps der ÖAMTC-Juristin : Man sollte einen bestehenden Versicherungsvertrag erst kündigen, wenn man ein verbindliches Ersatzoffert der neuen Versicherung hat. Sonst riskiert man kurzfristig keinen Versicherungsschutz zu haben. Vor einem Versicherungswechsel sollte man immer bedenken, dass eine niedrigere Prämie allein nicht ausschlaggebend ist. Auch die Leistungen der Versicherungen, z.B. die Deckungssummen bei einer Haftpflichtversicherung, sollten verglichen werden.

Quelle: ÖAMTC