Gruppenfreistellungsverordnung im Autohandel belebt den Wettbewerb

Hersteller dürfen ihren Händlern nicht mehr vorschreiben, wo sie ihre Fahrzeuge verkaufen dürfen

Ab dem 1. Oktober 2005 hat jeder europäische Auto-Händler die Möglichkeit, selbst oder mit Hilfe von Kooperationspartnern so genannte Verkaufsniederlassungen oder Auslieferungsstellen zu eröffnen, wo immer er es möchte . Das bedeutet, dass zum Beispiel ein dänischer Händler Fahrzeuge bei uns billiger anbieten kann, weil er sie – wegen der sehr hohen Steuern in Dänemark – vom Hersteller günstiger bekommt als sein österreichischer Kollege. Wie der ADAC meldet, hängt dies mit der zu diesem Termin in Kraft tretenden letzten Stufe der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) zusammen. Sie legt fest, dass die Automobilhersteller einem Vertragshändler nicht mehr vorschreiben können, an welchem Standort er seine Fahrzeuge verkaufen darf.

Der ADAC geht davon aus, dass aufgrund der Verordnung der Druck auf die Hersteller wachsen wird, ihre Preise EU-weit stärker als bisher anzugleichen , da sonst die heimischen Händler benachteiligt wären. Da Österreich und Deutschland im europäischen Durchschnitt höhere Nettopreise (Preise vor Steuern) haben, als die meisten anderen europäischen Länder, ist anzunehmen, dass eine europaweite Angleichung der Preise den heimischen Autokäufern zu Gute kommt. Zu hohe Erwartungen auf eine rasche Preisangleichung sind jedoch fehl am Platz, da der Betrieb der Auslieferungsstelle oder Verkaufsniederlassung und der Transport des Fahrzeuges dorthin zusätzliche Kosten verursachen wird.

Quelle: ADAC