Wie das Wirtschaftsblatt in seiner Samstag-Ausgabe berichtet, wird Justizminister Dieter Böhmdorfer nächste Woche den Entwurf für ein neues Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz präsentieren. Wesentliche Neuerung: Ab Jänner 2004 sollen alle Polizzen - auch die Altverträge - jährlich an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden.
Gleichzeitig soll die Mindesthaftpflicht-Versicherungssumme für Pkw von derzeit 1,09 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro angehoben werden. Bei manchen Verträgen bedeutet dies eine Prämienerhöhung von 2 bis 3 Prozent. Lt. Gregor Kozak, Sprecher des Versicherungsverbandes, wird sich aber für die Mehrheit der Polizzeninhaber nichts ändern, da 60 Prozent der Verträge eine höhere Deckungssumme haben, als derzeit vom Gesetz vorgeschrieben.
Die Gesetzesnovelle soll im November im Ministerrat behandelt werden und ab 1. Jänner 2004 in Kraft treten. Die Versicherungen hatten eine Gesetzesänderung gefordert, da sie in der KFZ-Sparte rote Zahlen schreiben. In Verhandlungen mit Ministerium und den Autofahrerclubs konnten höhere individuelle Preisanpassungen der einzelnen Versicherungen verhindert werden.
Quelle: Wirtschaftsblatt
Weitere Artikel zum Bereich KFZ-Versicherung ...
Alfa Romeo Honda Mitsubishi Aston Martin Hummer Nissan Audi Hyundai Opel Bentley Infiniti Peugeot BMW Jaguar Porsche Bugatti Jeep Renault Cadillac Kia Rolls Royce Chevrolet KTM Saab Chrysler Lada Seat Citroen Lamborghini Skoda Corvette Lancia Smart Dacia Land Rover SsangYong Daihatsu Lexus Subaru Dodge Maserati Suzuki Ferrari Maybach Toyota Fiat Mazda Volvo Ford Mercedes VW GM Mini