KFZ-Versicherung wird ab 2004 jährlich teurer

Anpassung an Verbraucherpreis-Index voraussichtlich ab 1.1.2004

Wie das Wirtschaftsblatt in seiner Samstag-Ausgabe berichtet, wird Justizminister Dieter Böhmdorfer nächste Woche den Entwurf für ein neues Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz präsentieren. Wesentliche Neuerung: Ab Jänner 2004 sollen alle Polizzen - auch die Altverträge - jährlich an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden.

Gleichzeitig soll die Mindesthaftpflicht-Versicherungssumme für Pkw von derzeit 1,09 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro angehoben werden. Bei manchen Verträgen bedeutet dies eine Prämienerhöhung von 2 bis 3 Prozent. Lt. Gregor Kozak, Sprecher des Versicherungsverbandes, wird sich aber für die Mehrheit der Polizzeninhaber nichts ändern, da 60 Prozent der Verträge eine höhere Deckungssumme haben, als derzeit vom Gesetz vorgeschrieben.

Die Gesetzesnovelle soll im November im Ministerrat behandelt werden und ab 1. Jänner 2004 in Kraft treten. Die Versicherungen hatten eine Gesetzesänderung gefordert, da sie in der KFZ-Sparte rote Zahlen schreiben. In Verhandlungen mit Ministerium und den Autofahrerclubs konnten höhere individuelle Preisanpassungen der einzelnen Versicherungen verhindert werden.

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Quelle: Wirtschaftsblatt

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