Typenschein, Zulassungsschein, CoC Papier: das müssen Sie bei der Fahrzeuganmeldung wissen

Was früher der Typenschein war, ist nun in der Genehmigungsdatenbank gespeichert. Fahrzeuge bekommen für die Zulassung ein EU-weit gültiges CoC-Dokument.

Wer sich ab 1. Juli 2007 ein neues Auto kauft, bekommt anstelle des Typenscheindokumentes einen Auszug aus der Genehmigungsdatenbank . "Alle bestehenden Typenscheine und Einzelgenehmigungsbescheide behalten natürlich ihre Gültigkeit", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Der vorrangige Sinn der EU-weiten Einführung von Genehmigungsdatenbanken liegt in der Fälschungssicherheit der Datenbankeintragung. Immer wieder wurden Typenscheine verfälscht oder zur illegalen Zulassung von gestohlenen Fahrzeugen missbraucht .

Zulassungsbescheinigung Teil II

Wird ein Fahrzeug mit altem österreichischem Typenschein neu angemeldet, gibt es bei der Zulassung nur eine Änderung. Die Fahrzeugdaten werden in die Genehmigungsdatenbank eingetragen und der Typenschein durch die neu gestaltete Zulassungsbescheinigung Teil II ergänzt. "Alle Zulassungen seit 2007 werden dann nur mehr in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen und sind dort nachlesbar", erklärt der ÖAMTC-Jurist.

Anmeldung Neuwagenkauf

Beim Neuwagenkauf erhält man vom Händler bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis in Zukunft nur mehr Kaufvertrag und CoC-Papier (certificate of conformity). Mit diesen Dokumenten kann man das Fahrzeug anmelden. Bei der Zulassungsstelle erhält man die neue Zulassungsbescheinigung Teil II, die verbunden mit dem CoC-Papier zukünftig als Besitznachweis gilt.

Tipp des ÖAMTC-Juristen

"Man sollte sich vor allem beim Kauf bei freien Händlern bestätigen lassen, dass die Normverbrauchsabgabe (NoVA) bereits abgeführt worden ist. Wenn Steuerleistungen offen sind, steht das Fahrzeug in der Genehmigungsdatenbank auf 'Rot '." Erst nach Freigabe durch das Finanzamt, sprich Entrichtung aller Steuern, kann eine Zulassung in Österreich erfolgen.

Was viele nicht wissen: diese Steuer kann man auch in bar am Finanzamt einzahlen und bekommt dadurch sofort die Freigabe zur Zulassung.

In der Datenbank eingetragen

Auch ein Fahrzeug mit ausländischen Papieren, das in Österreich noch nicht erstmalig zum Verkehr zugelassen worden ist, muss in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden. "Wenn man in Zukunft ein Import-Fahrzeug angeboten bekommt, sollte man sich unbedingt schriftlich bestätigen lassen, ob es in die Datenbank eingetragen ist ", sagt Hoffer. "Sonst können wegen notwendiger Behördenverfahren zusätzliche Kosten für den Käufer anfallen."

Quelle: ÖAMTC