Autoapotheke - Inhalt bei 80 Prozent unbrauchbar

ARBÖ Test zeigt ernüchterndes Ergebnis

Mit den Erste Hilfe Möglichkeiten der österreichischen AutofahrerInnen ist es denkbar schlecht gestellt. Das zeigte sich beim großen ARBÖ-Autoapothekentest: 80 Prozent der überprüften Autoapotheken wurden von den ARBÖ-Testern als unbrauchbar eingestuft . "Das Eschreckende ist, dass sich kaum jemand über die Wichtigkeit des Kfz-Verbandskastens bewusst war", zeigte sich der Leiter des ARBÖ-Informationsdienstes Günther Schweizer über das Test-Ergebnis geschockt.

Im September überprüfte das ARBÖ-Test-Team auf Parkplätzen vor großen Einkaufszentren österreichweit die Inhalte von Autoapotheken. Was dabei zum Vorschein kam, übertraf die schlimmsten Befürchtungen des ARBÖ-Test-Teams: "Nicht nur, dass das Verbandsmaterial in den meisten Fällen abgelaufen war und essentielle Schutzausstattung, wie zum Beispiel Handschuhe oder Beatmungshilfen, fehlten. So manche Autoapotheke wurde als Lagerstätte für Zusatzmaterial, wie etwa Lämpchen genutzt", bringt Gerald Schneider, Notfallsanitäter und ARBÖ-Chef-Tester das Ergebnis auf den Punkt.

Der Zustand der vorgefundenen Sets war vielfach so schlecht, dass sie mit Leukoplast zusammen geklebt wurden. In einer Autoapotheke war die Schere schon so verrostet, dass bei ihrer Verwendung akute Infektionsgefahr bestanden hätte. Utensilien, die gar nichts mit Erste Hilfe zu tun haben, wie Rheumasalben oder andere Medikamente, lagen ebenfalls im Notfallset.

Ein weiteres Problem: Viele Autofahrer wissen oft gar nicht, wo sich die Autoapotheke im Fahrzeug befindet und haben sie schon jahrelang keines Blickes gewürdigt. Gerald Schneider dazu: "Als Faustregel gilt: die Autoapotheke auf jeden Fall nach spätestens sechs Jahren austauschen, und routinemäßig ein Mal pro Jahr kontrollieren. Nur so kann sicher gestellt werden, dass man im Fall des Falles die richtige Ausrüstung für lebensrettende Sofortmaßnahmen zur Verfügung hat."

Schließlich ist das Mitführen einer Autoapotheke gesetzlich vorgeschrieben. Ein Verstoß dagegen wird mit einer Geldstrafe von EUR 14,- geahndet.

Das Kraftfahrgesetz schreibt lediglich das Mitführen (§ 106 Abs. 10 KFG) einer Autoapotheke sowie Mindeststandards für das Verbandsmaterial vor. Dieses muss zur Wundversorgung geeignet, in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt sein. "Daraus ergibt sich, dass alle Gegenstände, die ein Ablaufdatum haben, wie etwa Wundauflagen, nicht abgelaufen sein dürfen", präzisiert Chef-Tester Schneider. Eine sehr gute Richtlinie für die Inhalte der Autoapotheke gibt die ÖNORM V 5101 vor. Diese zählt die wichtigsten Gegenstände auf, die eine funktionsfähige Autoapotheke zumindest enthalten sollte, von Dreieckstüchern über Momentverband bis hin zu Schutzhandschuhen und Beatmungs-Kontaktschutz.

Die ÖNORM V 5101 beschreibt eine sinnvolle und praxistaugliche Zusammenstellung einer Kfz-Verbandskassette für mehrspurige Fahrzeuge, mit deren Inhalt auf die meisten, typischen Verletzungen im Zuge von Unfällen reagiert und kompetent geholfen werden kann. Billige und nicht ÖNORM-konforme Sets, die zwar mit dem Aufdruck "Entspricht dem KFG" werben, enthalten zum Teil nicht das nötige Material und können, wie bei einem ARBÖ-Vergleichstest offensichtlich wurde, durch ihre oft sehr mangelhafte Bestückung schon das Anlegen eines einfachen Verbandes unmöglich machen, weil beispielsweise das Heftpflaster fehlt.

Quelle: ARBÖ