Das neue Auto ist bestellt, das alte will man verkaufen. Doch Achtung, wenn Interessenten eine Probefahrt machen wollen. Wer einem Fremden einfach den Autoschlüssel in die Hand drückt und gute Fahrt wünscht, spielt mit seinem Versicherungsschutz.
Warum das so ist, erläutert die HUK-COBURG Versicherung: Von Diebstahl kann man nur sprechen, wenn ein Gewahrsamsbruch vorliegt. Soll heißen: Der Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen ab. Entscheidet sich der potentielle Käufer jedoch während der Fahrt, einfach nicht mehr zurückzukommen, kann es sein, dass die Teilkasko für das verschwundene Auto nicht zahlt. Der Eigentümer hat den Schlüssel ja freiwillig hergegeben.
Gibt es Mittel und Wege, solch eine Situation zu vermeiden, ohne den Käufer zu verprellen? Man sollte sich auf jeden Fall vor der Probefahrt Ausweis und Führerschein zeigen lassen. Am besten behält man zumindest den Ausweis während der Probefahrt. Wer während der Probefahrt mit im Auto sitzt, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
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