Unfall - Gegner und Versicherung im Ausland - Was tun?

Wie kommt man nach einem Unfall im Ausland zu seinem Geld

"Bei einem Verkehrsunfall im Ausland ist der Ärger oft programmiert. Es kann sehr kompliziert und langwierig sein, bis man zu seinem Recht und damit zu seinem Geld kommt", weiß ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. Unklare Rechtslagen, sprachliche Barrieren und unterschiedliche Schadenersatzregelungen im jeweiligen Urlaubsland ziehen Verfahren häufig für Jahre in die Länge. Den Clubjuristen ist beispielsweise ein Fall bekannt, in dem ein Österreicher nach einem Verkehrsunfall in Kroatien seit dem Jahr 1978 um sein Recht kämpft, weil die Gerichte hoffnungslos überlastet sind.

Das finanzielle Risiko eines Unfalls im Ausland lässt sich am einfachsten mit einer Vollkasko-Versicherung minimieren. "Zahlt die Versicherung des Unfallgegners im Ausland - aus welchen Gründen immer - nicht gleich, springt die eigene Vollkasko-Versicherung ein. Ist das Fahrzeug nicht vollkasko-versichert, zahlt sich bei Fahrten ins Ausland eine Reise-Vollkasko aus", sagt Haupfleisch. Der ÖAMTC bietet für seine Mitglieder eine ÖAMTC-Reise-Vollkasko mit einer flexibeln Geltungsdauer von 10, 17, 24 oder 31 Tagen an. Die Prämie ist relativ preisgünstig, da die Berechnung nach dem Zeitwert des versicherten Autos erfolgt.

Seit 2003 ist eine Kfz-Haftplicht-Richtlinie der EU in Kraft, die vom ÖAMTC und seinen europäischen Partnerclubs lange eingefordert wurde. "Vor der Haftpflicht-Richtlinie musste der Geschädigte versuchen, im Ausland zu seinem Recht zu kommen. Nun kann der Unfallschaden nach der Rückkehr vom Urlaub in Österreich abgewickelt werden", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Haupfleisch. Die Abwicklung erfolgt durch Schadenregulierungs-Beauftrage, die von den ausländischen Versicherungsunternehmen bestellt sind. In der Praxis funktioniert das so: Wer beispielsweise in Italien einen Unfall hatte, kann sich direkt an den Schadenregulierungs-Beauftragten der italienischen Kfz-Haftpflichtversicherung in Österreich wenden. Unter der Telefonnummer (01) 71156-0 oder unter www.vvo.at erhält man Auskunft. Die Schadenabwicklung selbst erfolgt jedoch nach den Gesetzen des Unfall-Landes. "Das kann aufgrund anderer Gesetze im jeweiligen Urlaubsland niedrigere Schadenersatz-Leistungen oder eine andere Haftungsverteilung zur Folge haben", weiß Haupfleisch.

Reagiert der Schadenregulierungs-Beauftragte nicht innerhalb von drei Monaten mit einer begründeten Stellungnahme , also mit einem Entschädigungsangebot oder mit einer Ablehnung, kann sich der Geschädigte an die Entschädigungsstelle des Österreichischen Versicherungsverbandes wenden. Sie muss an Stelle der säumigen ausländischen Versicherung den Fall bearbeiten.

Bei Verkehrsunfällen außerhalb der EU müssen nach wie vor Ansprüche direkt bei der ausländischen Haftpflichtversicherung eingereicht werden. Der Aufwand ist wegen der anderen Amtssprache und der oft problematischen Gesetzeslage, vor allem aber wegen oft sehr schleppender Liquidierungspraxis ausländischer Versicherungen, erheblich. Häufig ist sogar ein ausländischer Rechtsanwalt notwendig. "Unfallgeschädigte sollten sich von Anfang an professionell beraten lassen, um nicht jahrelang auf Schadenersatz warten zu müssen. "ÖAMTC-Mitglieder, die einen Unfall im Ausland mit ihrem Auto hatten, können kostenlose Beratung und Hilfe bei den Juristen des Clubs in Anspruch nehmen", empfiehlt Haupfleisch. Beim juristischen 24-Stunden-Notfallservice des Clubs unter der Telefonnummer (01) 25 120 00 kann schon von der Unfallstelle aus kompetenter juristischer Rat eingeholt werden. Versäumnisse bei der Unfallaufnahme können im Nachhinein kaum "repariert" werden.

Quelle: ÖAMTC