Richtiges Verhalten nach einem Unfall

Stress nach einem Crash kann vermieden werden

"Selbst kleine Blechschäden, bei denen keine Insassen verletzt werden, sind für Lenker und Mitfahrer stressig. Doch gegen den Stress nach dem Crash kann vorgebeugt werden", weiß ÖAMTC-Verkehrssicherheitsexperte Roman Michalek. Um Stress-Situationen im Fall des Falles zu vermeiden, sollte sich jeder Autofahrer eine Unfallsituation vor Augen halten oder beim Reiseantritt mit der Familie einmal gedanklich durchspielen . Wichtig ist vor allem, welche Aufgabenstellungen sich nach einem Unfall ergeben und wer welche Aufgabe übernimmt. "Dann ist es im Fall des Falles leichter, trotz Schocks und Verwirrung, die richtigen Schritte zu setzen," empfiehlt der Experte.

Auf keinen Fall soll man seinen ersten Ärger über das verbeulte Blech lautstark kund tun. "Dadurch erhitzen sich nur die Gemüter, in der Sache hilft es aber nicht weiter. Im Gegenteil, die Dialogbereitschaft sinkt durch aggressives Verhalten," erklärt Michalek. Die wichtigsten Schritte nach einem Unfall:

  • Warnweste anziehen: Dadurch wird man von anderen Verkehrsteilnehmern früher und besser wahrgenommen.
  • Unfallstelle absichern: Der Nachfolgeverkehr muss durch das Pannendreieck rechtzeitig vorgewarnt werden.
  • Wageninsassen in Sicherheit bringen: Speziell auf Autobahnen und Schnellstraßen müssen die Insassen raus aus dem Wagen und auf dem Grünbereich in Sicherheit gebracht werden.
  • Erste Hilfe leisten: Wenn jemand bei dem Unfall zu Schaden gekommen ist, muss Erste Hilfe geleistet werden.
  • Fahrzeuge in Unfallposition belassen, so eine massive Verkehrsbehinderung auszuschließen ist. Wenn das der Fall ist, muss nach dem Crash die Unfallstelle sofort geräumt werden, um Serienunfälle oder lange Staus zu vermeiden.
  • Beweismittel sichern: Das heißt auch Zeugen nach ihren Personendaten zu fragen oder Unfallfotos, Unfallskizzen und dergleichen sofort anzufertigen.
  • Europäischen Unfallbericht ausfüllen: Dieser ist an jeder ÖAMTC-Dienststelle erhältlich. Das Ausfüllen des Unfallberichts kann entfallen, wenn der Austausch der Daten (Name, Adresse, Versicherung) durchgeführt worden ist.
  • Rettung und Exekutive verständigen: Bei Unfällen mit Personenschaden müssen Rettung unter 144 und Exekutive unter 133 verständigt werden. Exekutivbeamte sind auch von Nöten, wenn der Austausch von Daten nicht möglich ist.

Im Mai 2005 wird die Warnweste in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Der ÖAMTC rät aber bereits jetzt dringend, im Sinne der Sicherheit Warnwesten mitzuführen und in einer Notsituation auch zu benützen. In Italien und in Spanien ist eine Warnweste bereits gesetzlich vorgeschrieben, wenn Personen nach einem Unfall oder einer Autopanne auf Freilandstraßen und Autobahnen aus dem Fahrzeug aussteigen.

An allen Dienststellen des Clubs sind die gelben, reflektierenden Jacken zum Preis von 4,90 Euro österreichweit erhältlich. Die Warnweste des Clubs entspricht der EU-Norm und kann auch in anderen Ländern verwendet werden. Zu jeder gelben Warnweste, die beim ÖAMTC gekauft wird, gibt es auch noch die Sicherheits-Card mit Tipps bei Panne und Unfall dazu. Die neue Falt-Broschüre des Clubs versteht sich als Gedächtnisstütze, um in Notsituationen richtig reagieren zu können .

Quelle: ÖAMTC